Dieses Impressum gilt sowohl für unsere Website, unseren YouTube-Kanal sowie unseren Instagram-Account.
Gerd Kommer GmbH
Sendlinger Straße 41
80331 München
Kontaktaufnahme: Kontaktformular
Web: https://gerd-kommer.de
Handelsregister: Amtsgericht München, HRB 272214, UStID: DE351537657
Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Dr. Gerd Kommer, Alexander Weis
Verantwortlicher für den Inhalt i. S. d. § 55 Abs. 2 RStV:
Gerd Kommer GmbH
Sendlinger Straße 41
80331 München
Die Gerd Kommer Invest GmbH ist ein zugelassenes Wertpapierinstitut und verfügt über die Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) u. a. zur Erbringung der Finanzportfolioverwaltung, der Anlageberatung, der Anlage- und Abschlussvermittlung nach § 15 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 3, 4, 5 und 9 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG).
Zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn und Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt, Tel. 0228 / 41 08-0, Email: poststelle@bafin.de, Internet: www.bafin.de (BaFin-ID: 10160531).
Das Unternehmen ist als Honorar-Immobiliardarlehensberater mit einer Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung (GewO) bei der IHK München und Oberbayern (Aufsichtsbehörde) gemeldet. Der aufsichtsrechtliche Status des Unternehmens kann laufend unter der Registrierungsnummer D-W-155-36J9-43 im Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info) überprüft werden.
Das Unternehmen ist als Versicherungsberater mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 der Gewerbeordnung (GewO) bei der IHK München und Oberbayern (Aufsichtsbehörde) gemeldet. Der aufsichtsrechtliche Status des Unternehmens kann laufend unter der Registrierungsnummer D-B47F-3LAKR-23 im Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info) überprüft werden.
Zuständige Aufsichtsbehörde: IHK (Industrie- und Handelskammer) für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München, www.ihk-muenchen.de.
Gesetzliche Sicherungseinrichtung:
Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW)
10865 Berlin
Tel.: 030 / 20 36 99-0
Email: mail@e-d-w.de
Internet: www.e-d-w.de
Schlichtungsstelle:
Für die Beilegung von Streitigkeiten mit dem Wertpapierinstitut besteht die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle der BaFin anzurufen.
Die Anschrift der Schlichtungsstelle lautet:
BaFin-Schlichtungsstelle Referat ZR 3
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
Tel.: 0228-4108-0
Fax: 0228-4108-62299
Email: schlichtungsstelle@bafin.de
Gerd Kommer ist eine in Lizenz genutzte Marke der Gerd Kommer GmbH.
Die Gerd Kommer GmbH betreibt im Auftrag der Gerd Kommer Invest GmbH eine Website für den Roboadvisor und die Scalable Capital GmbH betreibt Apps und verwaltet das Vermögen. Die Baader Bank AG führt die Depots mit Verrechnungskonten.
Die Gerd Kommer GmbH betreibt im Auftrag der Gerd Kommer Invest GmbH als Vermögensverwalter eine Website. Die Gerd Kommer Invest GmbH verwaltet das Vermögen.
Die zuständigen Aufsichtsbehörden für die Gerd Kommer Invest GmbH, die Scalable Capital GmbH und die Baader Bank AG sind die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie die Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung München.
Die EU-Kommission hat gemäß EU-Verordnung Nr. 524/2013 eine interaktive Website (OS-Plattform) bereitgestellt, die der Beilegung außergerichtlicher Streitigkeiten aus Online-Rechtsgeschäften dient. Die OS-Plattform der EU-Kommission finden Sie unter diesem Link: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Die Gerd Kommer GmbH nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren nach Maßgabe der ADR-Richtlinie und des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 5 Abs. 1 DDG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich.
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Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.
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Das mit der Gerd Kommer Invest GmbH kooperierende Wertpapierinstitut, Scalable Capital GmbH, ermittelt eine geeignete Anlagestrategie. Dies geschieht auf Basis Ihrer Angaben über Ihre Anlageziele (einschließlich der Risikobereitschaft), finanzielle Situation im Hinblick auf die Risikotragfähigkeit sowie Kenntnisse und Erfahrungen im Hinblick auf das Risikoverständnis.
Diese Ermittlung basiert auf einer automatisierten Entscheidungsfindung, die sowohl für den Abschluss oder die Erfüllung des Vertrags zwischen Ihnen und dem kooperierenden Wertpapierinstitut erforderlich als auch aufgrund europäischer und nationaler Rechtsvorschriften zulässig ist (und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten).
Stand: 14.05.2024
1.1 Wir freuen uns über Ihren Besuch auf unserer Website und Ihr Interesse an unseren Leistungen. Die Gerd Kommer GmbH legt besonders großen Wert auf Datenschutz und Datensicherheit. Daher sind wir bestrebt, unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze Ihre Privatsphäre zu schützen sowie Ihre Daten vertraulich zu behandeln. Dies erfolgt durch die bestmöglichen und neuesten Technologien. Hier erfahren Sie nun, welche Ihrer personenbezogenen Daten von uns erfasst und genutzt werden. Personenbezogene Daten sind hierbei alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Bitte beachten Sie, dass Sie von unserer Seite auch per Hyperlinks zu anderen Anbietern, Kooperationspartnern und durch Werbung auf fremde Websites gelangen können, welche wiederum einem eigenen Datenschutz unterliegen. Wir können die Bestimmungen dieser Datenschutzerklärung unter Umständen von Zeit zu Zeit anpassen. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, die Datenschutzerklärung regelmäßig einzusehen.
1.2 Gerd Kommer GmbH mit Sitz in der Sendlinger Straße 41 in 80331 München ist Diensteanbieter und verantwortlich im Sinne der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), nationaler Datenschutzgesetze sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen.
1.3 Den betrieblichen Datenschutzbeauftragten des Verantwortlichen erreichen Sie unter:
Gerd Kommer GmbH
Sendlinger Straße 41
80331 München
E-Mail: datenschutz@gerd-kommer.de
2.1 Wir verarbeiten personenbezogene Daten nur, sofern:
2.1.1 eine Einwilligung der betroffenen Person vorliegt (Art. 6 Abs. 1 lit. a EU-DSGVO);
2.1.2 es zur Erfüllung eines Vertrags (oder Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen), dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. b EU-DSGVO);
2.1.3 es zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der unser Unternehmen unterliegt (Art. 6 Abs. 1 lit. c EU-DSGVO); und/oder
2.1.4 es zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist und die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht überwiegen (Art. 6 Abs. 1 lit. f EU-DSGVO).
2.2 Wir werden Ihre Daten im in dieser Datenschutzerklärung offengelegten Umfang an verbundene Unternehmen, externe Dienstleister oder sonstige Dritte weitergeben. Diese Dritten wurden von uns mit der gebotenen Sorgfalt ausgewählt und, sofern es sich um Auftragsverarbeiter handelt, entsprechend mit der Datenverarbeitung beauftragt. Die Auftragsverarbeiter werden aufgrund entsprechender vertraglicher Vereinbarungen und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben von uns eingesetzt. Dabei kann auch eine Datenweitergabe in ein Drittland außerhalb der EU/des EWR (bspw. USA) erfolgen. Eine solche Datenübermittlung erfolgt ausschließlich vorbehaltlich eines Angemessenheitsbeschlusses (Art. 45 EU-DSGVO) und/oder vorbehaltlich geeigneter Garantien (Art. 46 EU-DSGVO).
2.3 Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden in regelmäßigen Abständen gelöscht oder gesperrt, nachdem der Zweck der Speicherung entfällt. Sofern aufgrund einschlägiger europäischer oder nationaler Gesetze oder sonstiger Vorschriften Speicher- oder Aufzeichnungspflichten vorgesehen sind, werden die personenbezogenen Daten für den vorgeschriebenen Zeitraum aufbewahrt und danach gelöscht.
Sie haben gegenüber uns folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:
Sie haben das Recht, eine Beschwerde nach Maßgabe der Bestimmungen der DSGVO und des BDSG u. a. bei der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen:
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Promenade 27, 91522 Ansbach
Tel.: +49 981 53 1300
Fax: +49 981 53 98 1300
Internet: https://www.lda.bayern.de/
4.1 Bei jedem Aufruf unseres digitalen Angebots erfasst unser System automatisiert Daten und Informationen vom Computersystem des aufrufenden Endgeräts (sogenannte Logfiles). Es handelt sich im Fall der Benutzung Ihres Browsers u. a. um Browsertyp und -version, das Betriebssystem, die IP-Adresse und die Uhrzeit der Serverabfrage. Im Fall der App handelt es sich u. a. um die Gerätekennzeichnung, den Zugangsprovider, Modell des genutzten Mobiltelefons und die Version der genutzten App. Die Daten werden in unseren IT-Systemen gespeichert und an Google Cloud Services (Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA) übermittelt.
4.2 Die Verarbeitung der Daten in Logfiles erfolgt, um die Funktionsfähigkeit der Website sicherzustellen. Zudem dienen uns die Daten zur Optimierung der Website und um die Sicherheit unserer informationstechnischen Systeme zu gewährleisten. Rechtsgrundlage für die vorübergehende Speicherung der Daten und der Logfiles im Kundenbereich ist Art. 6 Abs. 1 lit. b EU-DSGVO (Erfüllung eines Vertrags oder Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen), für die Nutzung des digitalen Angebots ist dies Art. 6 Abs. 1 lit. f EU-DSGVO (Wahrung eines berechtigten Interesses).
4.3 Die Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Website und die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Internetseite zwingend erforderlich. Es besteht folglich seitens des Nutzers keine Widerspruchsmöglichkeit.
4.4 Mit der Nutzung der Dienste von Google Cloud Services werden Ihre Daten gegebenenfalls in die USA übermittelt.
4.5 Die Scalable Capital GmbH verarbeitet die Daten der Nutzer der Applikation „Gerd Kommer Capital“ (eine Marke, unter der die Scalable Capital GmbH eine Finanzportfolioverwaltung anbietet), soweit diese erforderlich sind, um den Nutzern die Applikation sowie deren Funktionalitäten bereitzustellen, deren Sicherheit zu überwachen und sie weiterentwickeln zu können. Die Scalable Capital GmbH kann ferner Nutzer unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben kontaktieren, sofern die Kommunikation zu Zwecken der Administration oder Nutzung der Applikation erforderlich ist. Im Übrigen verweisen wir im Hinblick auf die Verarbeitung der Daten der Nutzer zusätzlich auf die Datenschutzhinweise in dieser Datenschutzerklärung.
Rechtsgrundlagen: Die Verarbeitung von Daten, die für die Bereitstellung der Funktionalitäten der Applikation erforderlich ist, dient der Erfüllung von vertraglichen Pflichten. Dies gilt auch, wenn die Bereitstellung der Funktionen eine Berechtigung der Nutzer (z. B. Freigaben von Gerätefunktionen) voraussetzt. Sofern die Verarbeitung von Daten für die Bereitstellung der Funktionalitäten der Applikation nicht erforderlich ist, aber der Sicherheit der Applikation oder den betriebswirtschaftlichen Interessen dient (z. B. Erhebung von Daten zu Zwecken der Optimierung der Applikation oder Sicherheitszwecken), erfolgt sie auf Grundlage von berechtigten Interessen. Sofern Nutzer ausdrücklich deren Einwilligung in die Verarbeitung ihrer Daten gebeten werden, erfolgt die Verarbeitung der von der Einwilligung umfassten Daten auf Grundlage der Einwilligung.
4.6 Der Bezug der Applikation erfolgt über spezielle Online-Plattformen, die von anderen Dienstanbietern betrieben werden, sogenannte „Appstores“. In diesem Zusammenhang gelten zusätzlich zu unseren Datenschutzhinweisen die Datenschutzhinweise der jeweiligen Appstores. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die auf den Plattformen eingesetzten Verfahren zur Reichweitemessung und zum interessensbezogenen Marketing sowie etwaige Kostenpflicht. Zur Verfügung stehen hierbei der Apple App Store (Apple Inc., Infinite Loop, Cupertino, CA 95014, USA) sowie der Google Play Store (Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland).
Cookies sind sehr kleine, von Internetseiten verwendete Textdateien, die Ihr Browser auf Ihrem Computer speichert und denen, durch die Stelle, die den Cookie setzt (hier durch uns), bestimmte Informationen zufließen. Cookies können keine Programme ausführen oder Viren auf Ihren Computer übertragen.
Transiente Cookies werden automatisiert gelöscht, wenn Sie den Browser schließen. Dazu zählen insbesondere die Session-Cookies. Diese speichern eine sogenannte Session-ID, mit welcher sich verschiedene Anfragen Ihres Browsers der gemeinsamen Sitzung zuordnen lassen. Dadurch kann Ihr Rechner wiedererkannt werden, wenn Sie auf unsere Website zurückkehren. Die Session-Cookies werden gelöscht, wenn Sie sich ausloggen oder den Browser schließen.
Persistente Cookies werden automatisiert nach einer vorgegebenen Dauer gelöscht, die sich je nach Cookie unterscheiden kann. Die maximale Speicherdauer beträgt in der Regel 365 Tage. Eventuelle Abweichungen hiervon entnehmen Sie bitte den Informationen zu einzelnen Diensten (siehe unten). Sie können die Cookies in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers jederzeit löschen.
Diese Informationen dienen dazu, unser Angebot zu optimieren und Ihnen mehr Komfort beim Surfen auf unseren Seiten zu bieten. Rechtsgrundlage für diese Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f EU-DSGVO.
Sie können Ihren Internetbrowser so einstellen, dass Sie informiert werden, sobald ein Webserver einen Cookie an Sie senden möchte. Sie können der Annahme des Cookies dann zustimmen oder dies auch ablehnen. Sie können Ihre Browser-Einstellung entsprechend Ihren Wünschen konfigurieren und z. B. die Annahme von Third-Party-Cookies oder allen Cookies ablehnen. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie eventuell nicht alle Funktionen dieser Website nutzen können. Näheres hierzu erfahren Sie im Hilfesystem Ihres Internetbrowsers.
6.1.1 Wir verwenden zur Verwaltung der Cookie-Präferenzen unserer Website-Besucher das Plugin Borlabs Cookie von Borlabs, Benjamin A. Bornschein, Georg-Wilhelm-Straße 17, 21107 Hamburg. Borlabs Cookie verwendet Cookies, die beim Besuch und der Nutzung unserer Internetseite Daten aufzeichnen. In den Cookies werden dabei u. a. folgende Daten gespeichert und übermittelt: Vom User ausgewählte Cookie-Präferenzen sowie Datum und Uhrzeit der Auswahl.
6.1.2 Der Zweck der Verwendung dieser Cookies ist es, die Cookie-Einstellungen der Website-Besucher zu speichern, die in der Cookie Box beim ersten Website-Besuch ausgewählt wurden. Die Rechtsgrundlage für die Übermittlung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. f EU-DSGVO.
6.2.1 Wir verwenden den Google Tag Manager von Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway Mountain View, CA 94043, USA („Google“). Der Google Tag Manager verwendet Cookies, um Ihre Zustimmung zu oder Ablehnung von Google Analytics (siehe hierzu 6.3 Google Analytics) einzuholen und diese technisch umzusetzen. In den Cookies werden dabei u. a. folgende Daten gespeichert und übermittelt: Zustimmung zur oder Ablehnung der Verwendung von Google Analytics (siehe 6.4 Google Analytics für mehr Informationen).
6.2.2 Der Zweck der Verwendung dieser Cookies ist es, die Zustimmung zur oder Ablehnung der Verwendung von Google Analytics technisch umzusetzen. Die Rechtsgrundlage für die Übermittlung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. f EU-DSGVO.
6.3.1 Wir nehmen an verschiedenen Affiliate-Programmen teil, um unser Angebot zu bewerben. Beim Klicken auf einen auf einer externen Website platzierten Affiliate-Link, der zu unserem Angebot führt, wird ein Cookie gesetzt, das Daten aufzeichnet. In dem Cookie werden dabei u. a. folgende Daten gespeichert und übermittelt: Technische Daten (z. B. IDs für Kampagnen, Tracking, Zuordnung auf User-/Produktebene), Produktspezifikationen (z. B. Laufzeiten oder KFZ-Daten), Response-Daten, Nutzungsdaten und -profile aus dem Webtracking (z. B. im Web-Analytics-System des Auftragnehmers aufgezeichnete Nutzungsdaten, insbesondere IP-Adressen der Nutzer).
6.3.2 Der Zweck der Verwendung dieser Cookies ist es sicherzustellen, dass unsere Marketing-Partner nach erfolgreicher Vermittlung eines Kunden die vorab vereinbarte Vergütung zukommt. Die Rechtsgrundlage für die Übermittlung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. f EU-DSGVO.
6.4.1 Wir verwenden zur Auswertung der Nutzung unseres Angebots Google Analytics von Google Inc. („Google“), 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA. Google Analytics verwendet Cookies, die beim Besuch und der Nutzung unserer Internetseite Daten aufzeichnen. In den Cookies werden dabei u. a. folgende Daten gespeichert und übermittelt: IP-Adresse, Nutzungsdaten.
6.4.2 Der Zweck der Verwendung dieser Cookies ist es, das Nutzerverhalten des digitalen Angebotes zu analysieren und durch die hier gewonnenen Erkenntnisse und Feedback unsere Dienstleistung sowie unser digitales Angebot zu optimieren. Die Rechtsgrundlage für die Übermittlung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. a EU-DSGVO.
6.5.1 Wir verwenden zur Bewerbung unseres Angebots auf unserer Website Funktionen des Online-Werbedienstes Google Ads. Google Ads ist ein Dienst der Google Ireland Limited („Google“), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland. In diesem Rahmen verwenden wir Such- und Displayanzeigen sowie Conversion Tracking (Besuchsaktionsauswertung). Das Google Conversion Tracking ist ein Analysedienst. Wenn Sie auf eine von Google geschaltete Anzeige klicken, wird ein Cookie für das Conversion Tracking auf Ihrem Rechner abgelegt. Diese Cookies haben eine begrenzte Gültigkeit, enthalten keine personenbezogenen Daten und dienen somit nicht der persönlichen Identifizierung. Wenn Sie bestimmte Seiten unserer Website besuchen und das Cookie noch nicht abgelaufen ist, können Google und wir erkennen, dass Sie auf die Anzeige geklickt haben und zu dieser Seite weitergeleitet wurden. Jeder Google-Ads-Kunde erhält ein anderes Cookie. Somit besteht keine Möglichkeit, dass Cookies über die Websites von Ads-Kunden nachverfolgt werden können. Die Zuordnung erfolgt über eine statistische Auswertung nicht personenbezogener Daten.
6.5.2 Der Zweck der Verwendung dieser Cookies ist es, Ihnen interessenbezogen Werbeanzeigen anbieten zu können. Die Rechtsgrundlage für die Übermittlung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. a EU-DSGVO.
6.6.1 Wir verwenden ein Pop-up von Mailchimp (The Rocket Science Group, LLC, 675 Ponce de Leon Ave NE, Suite 5000, Atlanta, GA 30308, USA). Das Mailchimp-Pop-up verwendet Cookies, die beim Besuch und der Nutzung unserer Internetseite Daten aufzeichnen. In den Cookies werden dabei u. a. folgende Daten gespeichert und übermittelt: Datum und Uhrzeit des Seitenaufrufs.
6.6.2 Der Zweck der Verwendung dieser Cookies ist es, unseren Website-Besuchern eine einfache und bequeme Möglichkeit zu bieten, sich für unseren Newsletter anzumelden. Die Rechtsgrundlage für die Übermittlung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. f EU-DSGVO.
Wir verwenden auf der Subdomain https://app.gerd-kommer-capital.de Cookies von Scalable Capital (Scalable Capital GmbH, Seitzstraße 8e, 80538 München). Da die Subdomain von Scalable Capital betrieben wird, gilt dort die Datenschutzerklärung von Scalable Capital: https://de.scalable.capital/datenschutz/
Wir schalten über verschiedene Kanäle Werbung. Im Rahmen der Nutzung von Google Analytics in Kombination mit Google Adwords sowie Double Click der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA („Google“), schalten wir Anzeigen im Internet. Unsere Anzeigen werden auf Websites durch Drittanbieter gezeigt. Dafür werden Cookies verwendet, welche personenbezogene Daten (IP-Adresse sowie Nutzungsdaten) speichern. Dies erlaubt auf der Grundlage Ihrer früheren Besuche auf unserer Internetseite eine zielgerichtete Anzeigenausrichtung, -optimierung und -schaltung. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a EU-DSGVO.
Diese Seite nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten sogenannte Web Fonts, die von Google (Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA) bereitgestellt werden. Beim Aufruf einer Seite lädt Ihr Browser die benötigten Web Fonts in Ihren Browsercache, um Texte und Schriftarten korrekt anzuzeigen. Zu diesem Zweck muss der von Ihnen verwendete Browser Verbindung zu den Servern von Google aufnehmen. Hierdurch erlangt Google Kenntnis darüber, dass über Ihre IP-Adresse unsere Website aufgerufen wurde. Folglich findet eine Übermittlung personenbezogener Daten in einen Drittstaat statt. Die Nutzung von Google Web Fonts erfolgt im Interesse einer einheitlichen und ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar. Wenn Ihr Browser Web Fonts nicht unterstützt, wird eine Standardschrift von Ihrem Computer genutzt. Weitere Informationen zu Google Web Fonts finden Sie unter https://developers.google.com/fonts/faq und in der Datenschutzerklärung von Google unter https://www.google.com/policies/privacy/
9.1 Wir versenden Newsletter, E-Mails und weitere elektronische Benachrichtigungen (nachfolgend „Newsletter“ genannt), die Informationen zu unseren Leistungen, unserem Unternehmen und zu Geschehnissen in der Finanzwelt enthalten. Die Newsletter werden nur mit der Einwilligung des Empfängers versendet. Um sich zum Newsletter anzumelden, reicht es aus, wenn der Empfänger seine E-Mail-Adresse angibt. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie sich vom Newsletter abmelden. Einen Hinweis hierzu finden Sie am Ende jedes Newsletters.
9.2 Die Gerd Kommer Invest GmbH verwendet für die Registrierung das sogenannte Double-opt-in-Verfahren, das heißt, Ihre Registrierung ist erst abgeschlossen, wenn Sie zuvor Ihre Anmeldung über eine Ihnen zu diesem Zweck zugesandte E-Mail durch Klick auf den darin enthaltenen Link bestätigt haben. Ihre Daten werden im Zuge der Anmeldung in unseren IT-Systemen gespeichert und in diesem Zusammenhang an als Auftragsverarbeiter tätige Dienstleister gemäß Artikel 28 EU-DSGVO weitergegeben.
9.3 Als Auftragsverarbeiter für den Versand der Newsletter verwenden wir den Dienst „Mailchimp“ von der „The Rocket Science Group, LLC“ (675 Ponce de Leon Ave NE, Suite 5000, Atlanta, GA 30308, USA). Mailchimp verarbeitet die von den Nutzern zur Verfügung gestellten Daten zum Zwecke des Newsletter-Versands im Auftrag der Gerd Kommer GmbH. Zudem werden Analysedaten (bspw. IP-Adressen oder Nutzungsverhalten) erfasst, um den Newsletter ständig verbessern zu können. Die Gerd Kommer GmbH hat gem. Art. 28 DSGVO einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit Mailchimp geschlossen, wodurch sichergestellt wird, dass die Daten nur nach den Weisungen durch die Gerd Kommer GmbH verarbeitet werden. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO.
9.4 Gerd Kommer Capital (GKC) ist eine Marke, unter der die Scalable Capital GmbH eine Finanzportfolioverwaltung anbietet. Die Scalable Capital GmbH wird von der Gerd Kommer Invest GmbH bei der Verwaltung der Portfolios beraten. Depotbank ist die Baader Bank AG. Bei der Anmeldung zu dieser Finanzportfolioverwaltung können Sie einwilligen, ob Sie den Newsletter der Gerd Kommer GmbH abonnieren möchten. Der Newsletter wird in der Regel einmal pro Monat versendet. Bei Ihrer Einwilligung zu Beginn der Anmeldung bei der Finanzportfolioverwaltung wird die genutzte E-Mail-Adresse von der Scalable Capital GmbH an die Gerd Kommer Invest GmbH und von dieser an die Gerd Kommer GmbH übermittelt.
9.5 Die Gerd Kommer Invest GmbH hat gem. Art. 28 DSGVO einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit der Gerd Kommer GmbH geschlossen, wodurch sichergestellt wird, dass die Daten nur nach entsprechenden Weisungen und unter Einhaltung aller gesetzlicher Vorschriften verarbeitet werden. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie sich vom Newsletter abmelden. Einen Hinweis hierzu finden Sie am Ende jedes Newsletters.
9.6 Die Rechtsgrundlage für die Übermittlung Ihrer E-Mail-Adresse im Rahmen der Abonnierung des Newsletters ist Art. 6 Abs. 1 lit. a EU-DSGVO (Einwilligung der betroffenen Person). Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten im Rahmen der schriftlichen Kommunikation mit Ihnen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b EU-DSGVO (Erfüllung eines Vertrags (oder Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen)), Art. 6 Abs. 1 lit. c EU-DSGVO (Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f EU-DSGVO (Wahrung eines berechtigten Interesses). Die Rechtsgrundlage für die Verwendung von Cookies ist Art. 6 Abs. 1 lit. a EU-DSGVO (Einwilligung der betroffenen Person).
9.7 Die Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und sofern die Daten nicht mehr für die Geltendmachung, Ausübung und/oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich sind, gelöscht.
10.1 Neben der rein informatorischen Nutzung unseres digitalen Angebots können Sie über die Finanzportfolioverwaltung der Scalable Capital GmbH eine Wertpapierdienstleistung in Anspruch nehmen. Die Scalable Capital GmbH wird von der Gerd Kommer Invest GmbH bei der Verwaltung der Portfolios beraten. Hierzu müssen Sie sich registrieren und ein Nutzerkonto anlegen („Anmeldung“). Dies erfordert die Angabe von Daten, die zu diesem Zweck auch an die Gerd Kommer Invest GmbH übertragen werden. Zum einen sind hierfür Informationen über Ihre Kenntnisse und Erfahrungen im Hinblick auf Finanzinstrumente sowie Wertpapierdienstleistungen, Anlageziele und über Ihre finanziellen Verhältnisse erforderlich, damit Ihnen das mit uns kooperierende Wertpapierinstitut eine geeignete Anlagestrategie empfehlen kann. Zum anderen sind Informationen zur Person sowie zu Kontaktdaten, Referenzkonto und steuerlichen Angaben erforderlich. Schließlich wird im Rahmen des Identifizierungsprozesses eine Kopie des Ausweisdokuments sowie ein Lichtbild des Kunden erhoben. Sofern zusätzliche freiwillige Angaben möglich sind, sind diese entsprechend gekennzeichnet.
10.2 Die Gerd Kommer Invest GmbH verwendet für die Registrierung das sogenannte Double-opt-in-Verfahren, das heißt, Ihre Registrierung ist erst abgeschlossen, wenn Sie zuvor Ihre Anmeldung über eine Ihnen zu diesem Zweck zugesandte E-Mail durch Klick auf den darin enthaltenen Link bestätigt haben. Ihre Daten werden im Zuge der Anmeldung in unseren IT-Systemen gespeichert und in diesem Zusammenhang an als Auftragsverarbeiter tätige Dienstleister gemäß Artikel 28 EU-DSGVO (z. B. Software as a Service-Anbieter (SaaS) sowie Clouddienstleister) weitergegeben. Ihre Daten werden darüber hinaus zum Teil an das mit uns kooperierende Wertpapierinstitut sowie die Depotbank übermittelt.
10.3 Die Gerd Kommer Invest GmbH löscht Ihre Daten nach vollständiger Beendigung und Abwicklung des Rechtsverhältnisses mit Ihnen, frühestens jedoch nach Ablauf der gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen oder sonstigen hoheitlichen Aufbewahrungsfristen. Falls Sie Ihre Anmeldung nicht innerhalb von sechs Monaten abschließen (und daher nicht Kunde werden), löscht die Gerd Kommer Invest GmbH Ihre Daten.
10.4 Der Zweck der Verarbeitung der genannten Daten ist es, unsere Kunden gemäß den gesetzlichen Anforderungen zu identifizieren, die gesetzlich vorgeschriebene Geeignetheitsprüfung durchzuführen sowie die Voraussetzungen für die Erbringung unserer Wertpapierdienstleistung im Allgemeinen zu ermöglichen. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. b EU-DSGVO (Erfüllung eines Vertrags (oder Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen)) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. c EU-DSGVO (Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung).
10.5 Die Erfassung dieser Daten ist für unsere Dienstleistung zwingend erforderlich. Es besteht folglich seitens des Nutzers keine Widerspruchsmöglichkeit.
Sofern Sie uns gegenüber Einwilligungen abgegeben haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Soweit wir die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf die Interessenabwägung stützen, können Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen. Bei Ausübung eines solchen Widerspruchs bitten wir um Darlegung der Gründe, weshalb wir Ihre personenbezogenen Daten nicht wie von uns durchgeführt verarbeiten sollten. Im Falle Ihres begründeten Widerspruchs werden wir entweder die Datenverarbeitung einstellen bzw. anpassen oder Ihnen unsere zwingenden schutzwürdigen Gründe aufzeigen, aufgrund derer wir die Verarbeitung fortführen.
Sie können der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung und Datenanalyse jederzeit widersprechen.
Ihren Widerruf oder Widerspruch können Sie uns an die Kontaktdaten unter „Verantwortlicher“ oder ansenden:
Stand: 14.05.2024
Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Anbahnung, des Abschlusses und der Durchführung von Beraterverträgen durch die Gerd Kommer Invest GmbH sowie über die Ihnen nach dem geltenden Datenschutzrecht zustehenden Rechte.
Gerd Kommer Invest GmbH
Sendlinger Straße 41
80331 München
Tel.: +49 (0) 89 1250 1123 10
E-Mail: mail@gerd-kommer-invest.de
Vertreten durch: Dr. Gerd Kommer und Jonas Schweizer
Den betrieblichen Datenschutzbeauftragten des Verantwortlichen erreichen Sie unter:
Gerd Kommer GmbH
Sendlinger Straße 41
80331 München
E-Mail: datenschutz@gerd-kommer.de
Personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzrechts sind alle Daten, die auf Sie persönlich bezogen sind. Dies sind beispielsweise Name, Adresse oder Angaben zu Beruf.
Bei der Beratung, die wir durchführen, sind wir darauf angewiesen, eine Vielzahl personenbezogener Daten von Ihnen zu erheben und zu verarbeiten, um Sie bestmöglich betreuen zu können. Zu den personenbezogenen Daten, die wir zu diesem Zweck verarbeiten, zählen insbesondere:
Die vorstehend genannten Daten benötigen wir zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, z. B. zur Beratervertragserstellung, zur Korrespondenz während des Vertragsverhältnisses mit Ihnen und mit Dritten (siehe hierzu unten), zur Rechnungsstellung, Vermögensbetreuung, etc.
Sämtliche angegebenen Daten werden gegebenenfalls auch aufgrund gesetzlicher Anforderungen (z. B. Geldwäschegesetz, Steuergesetze, usw.) für die Identitäts- und Altersprüfung, Betrugs- und Geldwäscheprävention, die Erfüllung steuerrechtlicher Kontroll- und Meldepflichten sowie für die Bewertung und Steuerung unserer Risiken verarbeitet.
Der Abschluss bzw. die Durchführung des Beratervertrages sind ohne die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht möglich.
Möglicherweise verarbeiten wir Ihre Daten auch aufgrund einer Einwilligung, die wir im Einzelfall von Ihnen einholen, für bestimmte Zwecke (z. B. Newsletter-Versand, Lesezugriff auf Depots und Konten). Eine solche Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen. Der Widerruf einer Einwilligung wirkt erst für die Zukunft und berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten Daten.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns erfolgt unter Beachtung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze.
Rechtsgrundlage für die Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten zu der Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Ihre Anfrage hin erfolgen, bzw. zur Erfüllung des Vertrages mit Ihnen, ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b) DSGVO.
Daneben verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (z. B. aufgrund des Geldwäschegesetzes). Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) DSGVO in Verbindung mit der jeweiligen gesetzlichen Regelung.
Sofern und soweit Sie uns eine Einwilligung erteilt haben, ist die Rechtsgrundlage für die Einwilligung Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a) DSGVO.
Sollten wir Ihre Daten in Zukunft zu einem anderen als den oben genannten Zwecken oder auf einer anderen als der oben genannten Rechtsgrundlage verarbeiten, so werden wir Sie hierüber vorab im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen informieren.
Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von uns oder von Dritten zu wahren (Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO). Dies kann insbesondere erforderlich sein:
a) Interne Stellen
Empfänger der personenbezogenen Daten sind insbesondere interne Stellen.
b) Externe Dienstleister bzw. Externe Stellen
Zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten bedienen wir uns zum einen externer Dienstleister, die als sogenannte Auftragsverarbeiter weisungsgebunden für uns die Daten verarbeiten und zum sorgfältigen Umgang mit den Daten verpflichtet sind. Zum anderen bedienen wir uns externer Stellen, die nicht weisungsgebunden, sondern selbst Verantwortliche sind (z. B. Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte oder andere Honorarfinanzanlageberater). Soweit zu diesen nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen, können Sie die Kategorien der von uns eingesetzten externen Stellen der folgenden Übersicht entnehmen:
Kategorie | Beschreibung |
Dienstleistungsunternehmen | z. B. Reinigungsdienst, Empfangsservice, Sicherheitsdienst, Sachverständige, etc. |
Entsorgungsdienstleister | Vernichtung von Dokumenten |
Finanz- / Aufsichtsbehörden | Meldungen und Abgaben, Prüfungen gem. gesetzlichen Anforderungen |
Finanzinstitute | Geldverkehr, Depotführung |
IT-Unternehmen | Wartung/Pflege und Zurverfügungstellung von Hard- und Software; Verarbeitung personenbezogener Daten |
Finanz-/Makler | Vermittlung von Finanzanlagen bzw. von Immobilien, Betreuung von Versicherungsverträgen wie bspw. Vermögenshaftpflichtversicherung, etc. |
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer | Jahresabschluss/Wirtschaftsprüfung |
Rechtsanwälte | Beratung und Prozessführung |
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Außerdem sind wir nach geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor Begründung der Geschäftsbeziehung anhand Ihres Ausweisdokuments zu identifizieren und dabei Name, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift und Ausweisdaten zu erheben und zu speichern, daher haben Sie uns die hierfür notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Verweigern Sie die Zurverfügungstellung, dürfen wir die Geschäftsbeziehung mit Ihnen nicht aufnehmen oder fortsetzen.
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Ergänzend verweisen wir auf den vollständigen Text der DSGVO und des BDSG.
Stand: 14.05.2024
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Der Wert von Anlagen und die daraus erzielten Erträge können sowohl steigen als auch fallen, so dass Sie den investierten Betrag möglicherweise nicht zurückerhalten. Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist kein Indikator für die zukünftige Wertentwicklung. Es sollte beachtet werden, dass eine Diversifizierung keine Garantie gegen einen Verlust in einem fallenden Markt ist. Die obigen Informationen stellen keine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar.
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Eine Kapitalanlage ist die Verwendung finanzieller Mittel, um das Vermögen durch Erträge zu vermehren. Im vorliegenden Fall geht es um die Kapitalanlage in die Kapitalmärkte durch die Investition in Wertpapiere.
Risiken sind Bestandteil jeder Kapitalanlage. Vor dem Eingehen einer Kapitalanlage ist es elementar, ein grundlegendes Verständnis für die Risiken von Anlagen, Anlageprodukten und Wertpapierdienstleistungen zu entwickeln. Die Ausführungen in diesem Dokument sollen dem Kunden ein solches Verständnis vermitteln.
Das Ziel der Kapitalanlage ist der Erhalt oder die Steigerung des Vermögens. Der wesentliche Unterschied zwischen Anlagen in Kapitalmärkten und klassischen Sparformen wie Sparbüchern, Tagesgeld- oder Festgeldkonten ist das gezielte Eingehen von Risiken, um Renditechancen wahrzunehmen. Bei klassischen Sparformen ist hingegen der einbezahlte Betrag (Nominal) garantiert, die Rendite aber auf den vereinbarten Zins begrenzt.
Das klassische Sparen zählt in Deutschland zu den beliebtesten Formen der Kapitalanlage. Hierbei wird das Vermögen hauptsächlich nominal aufgebaut, d.h. durch regelmäßige Einzahlungen und Zinserträge. Der angesparte Betrag ist keinen Schwankungen unterworfen. Diese vermeintliche Sicherheit besteht unter Umständen allerdings nur kurz- oder mittelfristig. Das Vermögen kann nämlich durch Inflation schrittweise entwertet werden. Ist der Sparzins geringer als die Inflation, muss der Anleger einen Kaufkraftverlust und damit einen Vermögensschaden hinnehmen. Je länger die Anlagedauer ist, desto stärker wirkt sich der negative Einfluss der Inflation auf das Vermögen aus.
Die Kapitalanlage an den Kapitalmärkten soll durch die Erzielung einer über dem Inflationsniveau liegenden Rendite vor diesem schleichenden Vermögensverlust schützen. Der Anleger muss dabei allerdings bereit sein, die Risiken der verschiedenen Anlageklassen zu tragen.
Zur Auswahl einer Kapitalanlagestrategie und der entsprechenden Anlageinstrumente ist es wichtig, sich der Bedeutung der drei Grundpfeiler der Kapitalanlage, namentlich Rendite, Sicherheit und Liquidität bewusst zu sein:
* Rendite ist der Maßstab des wirtschaftlichen Erfolgs einer Kapitalanlage, der in Gewinnen oder Verlusten gemessen wird. Hierzu zählen unter anderem positive Kursentwicklungen und Ausschüttungen wie Dividenden oder Zinszahlungen.
* Sicherheit ist auf Erhaltung des angelegten Vermögens ausgerichtet. Die Sicherheit einer Kapitalanlage hängt von den Risiken ab, denen sie unterworfen ist.
* Liquidität beschreibt die Verfügbarkeit des angelegten Vermögens, d.h. in welchem Zeitraum und zu welchen Kosten das angelegte Vermögen veräußert werden kann.
Die Ziele Rendite, Sicherheit und Liquidität stehen in Wechselwirkung zueinander. Eine Anlage mit hoher Liquidität und hoher Sicherheit bietet in der Regel keine hohe Rentabilität. Eine Anlage mit hoher Rentabilität und verhältnismäßig hoher Sicherheit ist meist nicht liquide. Eine Anlage mit hoher Rentabilität und hoher Liquidität hat in der Regel eine geringe Sicherheit.
Ein Anleger muss diese Ziele nach seinen individuellen Präferenzen sowie finanziellen und persönlichen Umständen gegeneinander abwägen. Anleger sollten sich bei dieser Abwägung bewusst sein, dass eine Vermögensanlage, welche die Realisierung aller drei Ziele in Aussicht stellt, meist “zu gut ist, um wahr zu sein”.
Für die Kapitalanlage ist es besonders wichtig, nicht nur die Risiken einzelner Anlagen oder Anlageklassen zu kennen und zu berücksichtigen, sondern auch das Zusammenspiel der verschiedenen Einzelrisiken im Portfoliokontext zu verstehen.
Unter Berücksichtigung der angestrebten Rendite sollte das Portfoliorisiko durch eine geeignete Kombination der Anlageinstrumente optimal reduziert werden. Dieses Prinzip, also die Reduktion des Anlegerrisikos durch eine angemessene Portfoliozusammensetzung, wird als Risikostreuung oder Diversifikation bezeichnet. Das Prinzip der Diversifikation folgt dem Grundsatz, nicht “alles auf eine Karte” zu setzen. Wer seine Kapitalanlage auf zu wenige Anlagen verteilt, setzt sich einem unnötig hohen Risiko aus. Durch geeignete Diversifikation lässt sich das Risiko eines Portfolios nicht nur auf den Durchschnitt der Einzelrisiken der Portfoliobestandteile, sondern meist auch darunter senken. Der Grad der Risikoreduktion hängt davon ab, wie unabhängig sich die Preise der Portfoliobestandteile voneinander entwickeln.
Die Korrelation drückt das Maß der Abhängigkeit der Preisentwicklung der einzelnen Portfoliobestandteile zueinander aus. Um das Gesamtrisiko des Portfolios zu senken, sollten Anleger ihre Mittel auf Anlagen verteilen, die eine möglichst geringe oder negative Korrelation zueinander aufweisen. Hierzu können unter anderem Investments über Regionen, Sektoren und Anlageklassen hinweg gestreut werden. So können Verluste einzelner Anlagen durch die Gewinne anderer Anlagen teilweise ausgeglichen werden.
Neben speziellen Risiken einzelner Anlageklassen, Anlageinstrumente und Wertpapierdienstleistungen existieren allgemeine Risiken bei der Kapitalanlage. Einige dieser Risiken sind im Folgenden beschrieben.
Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung einer Volkswirtschaft verläuft typischerweise in Wellenbewegungen, deren Phasen in die Teilbereiche Aufschwung, Hochphase, Abschwung und Tiefphase unterteilt werden können. Diese konjunkturellen Zyklen und ebenfalls die mit ihnen oftmals verbundenen Interventionen von Regierungen und Zentralbanken können mehrere Jahre oder Jahrzehnte andauern und einen bedeutenden Einfluss auf die Wertentwicklung verschiedener Anlageklassen haben. Konjunkturell ungünstige Phasen können somit eine Kapitalanlage langfristig in Mitleidenschaft ziehen.
Das Inflationsrisiko beschreibt die Gefahr, durch Geldentwertung einen Vermögensschaden zu erleiden. Ist die Inflation – also die positive Veränderung der Preise für Waren und Dienstleistungen – höher als die nominale Verzinsung einer Kapitalanlage, so ergibt sich dadurch ein Kaufkraftverlust in Höhe der Differenz. Man spricht in diesem Fall von negativen Realzinsen.
Die Realverzinsung kann als Orientierungsgröße für einen möglichen Kaufkraftverlust dienen. Beträgt die Nominalverzinsung einer Kapitalanlage über einen bestimmten Zeitraum 4 % und liegt die Inflation über diesen Zeitraum bei 2 %, so ergibt sich eine Realverzinsung von +2 % pro Jahr. Im Falle einer Inflation von 5 % würde die Realverzinsung nur noch -1 % betragen, was einem Kaufkraftverlust von 1 % pro Jahr entsprechen würde.
Ein ausländischer Staat kann Einfluss auf den Kapitalverkehr und die Transferfähigkeit seiner Währung nehmen. Ist ein in einem solchen Staat ansässiger Schuldner aus diesem Grund trotz eigener Zahlungsfähigkeit nicht in der Lage eine Verpflichtung (fristgerecht) zu erfüllen, so spricht man von einem Länder- oder Transferrisiko. Ein Anleger kann hierdurch einen Vermögensschaden erleiden.
Gründe für eine Einflussnahme an den Finanzmärkten und/oder Transferbeschränkungen trotz ausreichender Bonität können z. B. Devisenmangel, politische und soziale Ereignisse wie Regierungswechsel, Streiks oder außenpolitische Konflikte sein.
Bei Anlagen in einer anderen Währung als der Heimatwährung des Anlegers hängt der erzielte Ertrag nicht ausschließlich vom nominalen Ertrag der Anlage in der Fremdwährung ab. Er wird auch durch die Entwicklung des Wechselkurses der Fremdwährung zur Heimatwährung beeinflusst. Ein Vermögensschaden kann entstehen, wenn die ausländische Währung, in der die Anlage getätigt wurde, gegenüber der heimischen Währung abwertet. Umgekehrt kann sich bei einer Abwertung der Heimatwährung ein Vorteil für den Anleger ergeben. Ein Währungsrisiko besteht nicht nur bei Baranlagen in Fremdwährungen, sondern auch bei Anlagen in Aktien, Anleihen und anderen Finanzprodukten, welche in einer Fremdwährung notieren oder Ausschüttungen in einer Fremdwährung leisten.
Anlagen, die gewöhnlich kurzfristig gekauft und verkauft werden können und deren An- und Verkaufskurse nahe zusammenliegen, werden als liquide bezeichnet. Für diese Anlagen gibt es in der Regel eine ausreichende Anzahl an Käufern und Verkäufern, um einen kontinuierlichen und reibungslosen Handel zu gewährleisten. Bei illiquiden Anlagen oder auch in Marktphasen, in denen unzureichende Liquidität besteht, ist hingegen nicht gewährleistet, dass ein Verkauf einer Anlage kurzfristig und zu geringen Kursabschlägen möglich ist. Dies kann zu Vermögensverlusten führen, wenn zum Beispiel eine Anlage nur mit Kursverlusten veräußert werden kann.
Kosten werden als Risikofaktor der Kapitalanlage oft vernachlässigt. Offene und versteckte Kosten sind für den Anlageerfolg jedoch von entscheidender Bedeutung. Für einen langfristigen Anlageerfolg ist es unabdingbar, mit großer Sorgfalt auf die Kosten einer Kapitalanlage zu achten.
Kreditinstitute und andere Wertpapierinstitute geben Transaktionskosten für den Kauf und Verkauf von Wertpapieren in der Regel an ihre Kunden weiter und können zusätzlich eine Provision für die Ausführung des Auftrags berechnen. Außerdem berechnen Banken, Fondsanbieter oder sonstige Wertpapierdienstleister oder Vermittler meist sogenannte Folgekosten, wie etwa Kosten für die Depotführung, Managementgebühren, Ausgabeaufschläge oder bezahlen Provisionen, welche für den Kunden nicht ohne Weiteres ersichtlich sind. Diese anfallenden Kosten sollten in die wirtschaftliche Gesamtbetrachtung einbezogen werden: Je höher die Kosten ausfallen, desto geringer ist die effektiv erzielbare Rendite des Anlegers.
Aus Kapitalanlagen erzielte Erträge sind für den Anleger in der Regel steuer- und/oder abgabenpflichtig. Veränderungen der steuerlichen Rahmenbedingungen für Kapitalerträge können zu einer Änderung der Steuer- und Abgabenlast führen. Bei Anlagen im Ausland kann es darüber hinaus zu einer Doppelbesteuerung kommen. Steuern und Abgaben mindern also die effektiv erzielbare Rendite des Anlegers. Darüber hinaus können sich steuerpolitische Entscheidungen positiv oder negativ auf die Kursentwicklung der Kapitalmärkte insgesamt auswirken.
Anleger können unter Umständen durch Kreditaufnahme oder Beleihung ihrer Wertpapiere zusätzliche Geldmittel für die Kapitalanlage erhalten, mit dem Ziel, den Anlagebetrag zu steigern. Dieses Vorgehen bewirkt eine Hebelwirkung des eingesetzten Kapitals und kann zu einer deutlichen Risikosteigerung führen. Im Falle eines fallenden Portfoliowertes können unter Umständen Nachschusspflichten der Beleihung oder Zins- und Tilgungsforderungen des Kredits nicht mehr bedient werden und der Anleger ist zur (Teil-)Veräußerung des Portfolios gezwungen. Von kreditfinanzierten Kapitalanlagen ist daher im Grundsatz abzuraten. Anleger sollten für die Kapitalanlage ausschließlich frei verfügbares Kapital, welches nicht für die laufende Lebensführung und Deckung laufender Verbindlichkeiten benötigt wird, einsetzen.
Zutreffende Informationen bilden die Grundlage für erfolgreiche Anlageentscheidungen. Fehlentscheidungen können aufgrund fehlender, unvollständiger oder falscher Informationen sowie fehlerhafter oder verspäteter Informationsübermittlung getroffen werden. Aus diesem Grund kann es unter Umständen angemessen sein, sich nicht auf eine einzelne Informationsquelle zu verlassen, sondern weitere Informationen einzuholen.
Die Eigenverwahrung von Wertpapieren eröffnet das Risiko des Verlusts der Urkunden. Die Neubeschaffung der die Rechte des Anlegers verkörpernden Wertpapierurkunden kann zeitaufwendig und kostenintensiv sein. Selbstverwahrer riskieren zudem wichtige Fristen und Termine zu versäumen, so dass gewisse Rechte erst verspätet oder gar nicht mehr geltend gemacht werden können.
Im Ausland erworbene Wertpapiere werden meist von einem durch die depotführende Bank ausgewählten Dritten im Ausland verwahrt. Dies kann zu erhöhten Kosten, längeren Lieferfristen und zu Unwägbarkeiten hinsichtlich ausländischer Rechtsordnungen kommen. Insbesondere im Falle eines Insolvenzverfahrens oder sonstiger Vollstreckungsmaßnahmen gegen den ausländischen Verwahrer kann der Zugriff auf die Wertpapiere eingeschränkt oder gar ausgeschlossen sein.
Aktien sind Wertpapiere, die von Unternehmen zur Beschaffung von Eigenkapital ausgegeben werden und ein Anteilsrecht am Eigenkapital einer Gesellschaft verbriefen. Ein Aktionär ist somit nicht Gläubiger wie bei einer Anleihe, sondern Mitinhaber des Unternehmens. Der Aktionär ist am wirtschaftlichen Erfolg und Misserfolg beteiligt und partizipiert daran über Gewinnausschüttungen, sogenannten Dividenden, und über die Kursentwicklung der Aktie. Es existieren verschiedene Arten von Aktien, die mit unterschiedlichen Rechten ausgestattet sind. Die wichtigsten Ausgestaltungen sind Stammaktien, Vorzugsaktien, Inhaberaktien und Namensaktien. Stammaktien sind mit Stimmrechten versehen und die in Deutschland am weitesten verbreitete Aktienart. Im Gegensatz dazu sind Vorzugsaktien nicht mit Stimmrechten ausgestattet. Zum Ausgleich erhalten Aktionäre eine bevorzugte Behandlung z. B. bei der Ausschüttung von Dividenden. Bei einer Inhaberaktie ist keine Eintragung des Aktionärs in ein Aktienregister notwendig. Der Aktionär kann seine Rechte auch ohne die Eintragung ausüben. Inhaberaktien sind deshalb leichter übertragbar, was die Handelbarkeit typischerweise verbessert. Bei einer Namensaktie wird der Name des Inhabers in ein Aktienregister eingetragen. Ohne die Eintragung können die Rechte aus dem Besitz der Aktie nicht geltend gemacht werden. In der Vergangenheit wiesen Aktien im Vergleich zu anderen Anlageklassen langfristig höhere Renditen beziehungsweise Risikoprämien auf. Hierbei gilt es jedoch zu beachten, dass die historische Wertentwicklung einzelner Aktien oder Aktienindizes keine Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung zulässt. Der amerikanische Aktienindex S&P 500, der die Aktien der 500 größten börsennotierten US-amerikanischen Unternehmen umfasst, erzielte zwischen 1928 und 2014 eine durchschnittliche jährliche Rendite von 9,6 %. Im selben Zeitraum lieferte eine Anlage in 10-jährigen amerikanischen Staatsanleihen 5,0 % Ertrag. Eine Investition in den Aktienindex brachte einem Anleger also eine Mehrrendite oder Risikoprämie in Höhe von 4,6 % p.a. Allerdings war damit auch ein vergleichsweise höheres Risiko verbunden: Aktienrenditen des S&P 500 wiesen eine durchschnittliche, jährliche Schwankungsbreite von knapp 20 % auf. Die Renditen amerikanischer Staatsanleihen schwankten im selben Zeitraum nur etwa 8 %. In den 86 Jahren der Beobachtung lag der maximale Verlust einer Anlage in den breit diversifizierten Aktienindex S&P 500 bei -44 %; der Maximalverlust einer Anlage in amerikanischen Staatsanleihen betrug hingegen -11,12 %.
* Kursrisiko: Aktien können an der Börse, aber auch außerbörslich gehandelt werden. Der Kurs einer Aktie wird durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Es existiert keine Berechnungsformel für den “richtigen” oder “fairen” Kurs einer Aktie. Modelle zur Aktienkursberechnung unterliegen immer subjektiven Annahmen. Die Kursbildung hängt im starken Maße von den unterschiedlichen Interpretationen der zugänglichen Informationen der Marktteilnehmer ab. Zahlreiche empirische Studien zeigen, dass sich Aktienkurse nicht systematisch prognostizieren lassen. Aktienkurse werden durch viele Faktoren beeinflusst. Das damit verbundene Risiko einer negativen Kursentwicklung kann grob in unternehmensspezifisches Risiko und in allgemeines Marktrisiko unterteilt werden. Das unternehmensspezifische Risiko ist abhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens. Entwickelt sich das Unternehmen wirtschaftlich schlechter als erwartet, kann es zu negativen Aktienkursentwicklungen kommen. Im ungünstigsten Fall, nämlich bei Zahlungsunfähigkeit und anschließender Insolvenz des Unternehmens, kann der Anleger einen Totalverlust seines investierten Kapitals erleiden. Es kann jedoch auch dazu kommen, dass sich der Kurs einer Aktie aufgrund der Veränderung des Gesamtmarktes bewegt, ohne dass dieser Kursveränderung unternehmensspezifische Umstände zugrunde liegen. Kursveränderungen, die eher aufgrund von allgemeinen Tendenzen am Aktienmarkt entstehen und unabhängig von der wirtschaftlichen Situation des einzelnen Unternehmens sind, werden als allgemeines Marktrisiko bezeichnet.
* Insolvenzrisiko: Da Aktionäre im Insolvenzfall erst dann bedient werden, wenn alle anderen Gläubigeransprüche bedient worden sind, sind Aktien als Anlageklasse mit relativ hohem Risiko anzusehen.
* Dividendenrisiko: Die Beteiligung der Aktionäre am Gewinn des Unternehmens durch monetäre Ausschüttungen werden Dividenden genannt. Genau wie die zukünftigen Gewinne eines Unternehmens lassen sich die zukünftigen Dividenden nicht prognostizieren. Erwirtschaftet ein Unternehmen einen geringeren als den geplanten oder keinen Gewinn und hat keinerlei Rücklagen gebildet, so kann die Dividende verringert oder gänzlich ausgesetzt werden. Ein Aktieninvestor hat jedoch auch im Falle eines erzielten Gewinns kein Anrecht auf eine Ausschüttung. Werden Rückstellungen z. B. wegen zukünftig erwarteter Kosten (Klagen, Umstrukturierung etc.) seitens des Unternehmens für notwendig erachtet, kann dieses unter Umständen die Dividende trotz eines erzielten Gewinns aussetzen.
* Zinsänderungsrisiko: Im Zuge steigender Zinsen kann es dazu kommen, dass sich Aktienkurse rückläufig entwickeln, da z. B. Kreditkosten des Unternehmens sich erhöhen können oder künftige Gewinne mit einem höheren Zinssatz diskontiert und somit zum heutigen Zeitpunkt niedriger bewertet werden.
* Liquiditätsrisiko: Gewöhnlich werden für börsengehandelte Aktien, insbesondere wenn es sich um Gesellschaften mit einem hohen Unternehmenswert handelt, die Teil eines bedeutenden Aktienindex, wie z. B. des DAX sind, laufend An- und Verkaufskurse gestellt. Sollten aus verschiedenen Gründen keine handelbaren Kurse am Markt zustande kommen, hat der Aktionär temporär keine Möglichkeit seine Aktienposition zu veräußern, was sich negativ auf seine Investition auswirken kann.
Anleihen bezeichnen eine große Bandbreite verzinslicher Wertpapiere, auch Rentenpapiere genannt. Dazu zählen neben “klassischen” Anleihen auch Indexanleihen, Pfandbriefe, Inflationsanleihen und strukturierte Anleihen. Die grundlegende Funktionsweise ist allen Anleihetypen gemein. Anleihen werden im Gegensatz zu Aktien sowohl von Unternehmen, als auch von öffentlichen Einrichtungen und Staaten (so genannten Emittenten) begeben. Sie gewähren dem Inhaber kein Anteilsrecht. Durch die Ausgabe von Anleihen nimmt ein Emittent Fremdkapital auf. Anleihen sind handelbare Wertpapiere mit einem Nominalbetrag (Höhe der Schulden), einem Zinssatz (Kupon) und einer festgelegten Laufzeit.
Wie bei einem Kredit, verpflichtet sich der Emittent dem Anleger einen entsprechenden Zinssatz zu bezahlen. Die Zinszahlungen können entweder in regelmäßigen Abständen während der Laufzeit oder kumuliert am Ende der Laufzeit erfolgen. Am Ende der Laufzeit erhält der Anleger zudem den Nominalbetrag. Die Höhe des zu bezahlenden Zinssatzes hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die wichtigsten Parameter für die Höhe des Zinssatzes sind in der Regel die Bonität des Emittenten, die Laufzeit der Anleihe, die zugrundeliegende Währung und das allgemeine Marktzinsniveau. Bei Inflationsanleihen sind Nominalbetrag und Zinssatz zudem von der Entwicklung der Inflation abhängig.
Je nach Methode der Zinszahlung können Anleihen in verschiedene Gruppen unterteilt werden. Wird der Zinssatz von vornherein über die gesamte Laufzeit festgelegt, spricht man von “Straight Bonds”. Anleihen, bei denen die Verzinsung an einen variablen Referenzzins gekoppelt ist und deren Zinssatz sich während der Laufzeit der Anleihe ändern kann, werden “Floater” (engl. float = gleiten) genannt. Ein möglicher unternehmensspezifischer Auf- oder Abschlag zum jeweiligen Referenzzinssatz orientiert sich in der Regel am Bonitätsrisiko des Emittenten. Ein höherer Zinssatz bedeutet dabei grundsätzlich ein höheres Bonitätsrisiko. Genau wie Aktien können Anleihen an Börsen oder außerbörslich gehandelt werden.
Die Erträge, die Anleger durch Investitionen in Anleihen erzielen können, resultieren aus der Verzinsung des Nominalbetrags der Anleihe und aus einer eventuellen Differenz zwischen An- und Verkaufskurs. Empirische Untersuchungen zeigen, dass die mit Anleihen durchschnittlich erzielten Erträge über einen längeren Zeithorizont in der Vergangenheit höher waren als bei Anlagen in Festgeld, jedoch geringer ausfielen als bei Investitionen in Aktien.
* Emittenten-/Bonitätsrisiko: Ein offensichtliches Risiko bei der Investition in Anleihen ist das Ausfallrisiko des Emittenten. Kann der Emittent seine Verpflichtung gegenüber dem Anleger nicht erfüllen, so droht dem Anleger ein Totalverlust. Im Gegensatz zu Aktieninvestoren ist ein Anleger in Anleihen im Insolvenzfall allerdings bessergestellt, da er dem Emittenten Fremdkapital zur Verfügung stellt und seine Forderung aus einer eventuell anfallenden Insolvenzmasse (ggf. teilweise) bedient werden kann. Die Bonität vieler Emittenten wird in regelmäßigen Abständen von Ratingagenturen eingeschätzt und in Risikoklassen unterteilt. Ein Emittent mit geringer Bonität muss in der Regel einen höheren Zinssatz als Kompensation für das Bonitätsrisiko an die Käufer der Anleihen bezahlen als ein Emittent mit ausgezeichneter Bonität. Bei besicherten Anleihen (“Covered-Bonds”) hängt die Bonität in erster Linie von Umfang und Qualität der Besicherung (Deckungsstock) und nicht ausschließlich von der Bonität des Emittenten ab.
* Inflationsrisiko: Als Inflationsrisiko bezeichnet man die Änderung der Kaufkraft der finalen Rückzahlung und/oder der Zinserträge aus einer Anlage. Ändert sich während der Laufzeit einer Anleihe die Inflation derart, dass sie über dem Zinssatz der Anleihe liegt, so sinkt die effektive Kaufkraft des Anlegers (negative Realzinsen).
* Zinsänderungsrisiko und Kursrisiko: Das von der Zentralbank bestimmte Leitzinsniveau hat maßgeblichen Einfluss auf den Wert einer Anleihe. Bei steigendem Zinsniveau wird beispielsweise die Verzinsung einer Anleihe mit fixem Zinssatz relativ unattraktiver und der Preis der Anleihe fällt. Ein Anstieg der Marktzinsen geht also in der Regel mit fallenden Kursen für Anleihen einher. Selbst wenn ein Emittent alle Zinsen und den Nominalbetrag am Ende der Laufzeit zahlt, kann es somit zu einem Verlust für einen Anleiheninvestor kommen, wenn er beispielsweise vor Laufzeitende zu einem Kurs verkauft, der unter dem Emissions- oder Kaufpreis der Anleihe liegt.
Kapitalanlagen in Rohstoffprodukte werden zu den alternativen Anlageklassen gezählt. Anders als Aktien und Anleihen werden Rohstoffe, sofern sie zum Zweck der Kapitalanlage gehandelt werden, gewöhnlich nicht physisch übertragen, sondern über Derivate (meist Futures, Forwards oder Swaps) gehandelt. Derivate sind Verträge, bei denen sich die Vertragsparteien einigen, ein bestimmtes Gut (Basiswert) in der Zukunft zu einem festgelegten Preis zu kaufen oder zu verkaufen. Je nachdem ob der Marktpreis des Rohstoffs über oder unter dem vereinbarten Preis liegt, ist der Wert des Derivats positiv oder negativ. In den meisten Fällen findet keine tatsächliche Lieferung der Rohstoffe, sondern eine Ausgleichszahlung über die Differenz zwischen Marktpreis und vereinbartem Preis statt. Diese Vorgehensweise erleichtert den Handel, da Herausforderungen wie Lagerung, Transport und Versicherung der Rohstoffe ignoriert werden können. Allerdings bringt diese synthetische Art der Kapitalanlage in Rohstoffe einige Besonderheiten mit sich, die es zu beachten gilt. Rohstoffe ermöglichen einem Anleger ausschließlich die Aussicht auf Erträge durch Kursgewinne und bieten keine Ausschüttungen.
Möchte der Anleger nur in einen Rohstoff investieren, muss er ein entsprechendes Wertpapier kaufen, das die Wertentwicklung von Rohstoffen abbildet (Exchange Traded Commodities, ETCs). ETCs werden wie ETFs an der Börse gehandelt. Allerdings gilt es einen wichtigen Unterschied zu beachten: Das in einen ETC investierte Kapital ist kein Sondervermögen, das im Falle einer Insolvenz des Emittenten geschützt ist. Bei einem ETC handelt es sich nämlich um eine Schuldverschreibung des ETC-Emittenten. Im Vergleich zu einem (physischen) ETF hat der Anleger beim ETC somit ein Emittentenrisiko. Zur Minimierung dieses Risikos setzen Emittenten auf unterschiedliche Methoden der Besicherung. Die für die Auswahl eines ETFs relevanten Kriterien sind entsprechend auf ETCs anwendbar (vgl. Ziffer 4.6.4).
* Kursrisiko: Generell sind Anlagen in Rohstoffen den gleichen Preisrisiken ausgesetzt, wie direkte Investitionen in Rohstoffe. Besondere Ereignisse wie beispielsweise Naturkatastrophen, politische Konflikte, staatliche Regulierung oder Wetterschwankungen können die Verfügbarkeit von Rohstoffen beeinflussen und dadurch zu einer drastischen Preisänderung des Basiswertes und unter Umständen auch des Derivats führen. Dies kann auch zu einer Einschränkung der Liquidität führen und fallende Kurse nach sich ziehen. Als Produktionsfaktor für die Industrie ist die Nachfrage nach bestimmten Rohstoffen wie Metallen und Energieträgern zudem maßgeblich von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung abhängig.
* Kontrahentenrisiko: Durch den Handel über Derivate besteht ein Risiko im Hinblick auf die Ausgestaltung des Derivatevertrags. Ist der Vertragspartner nicht in der Lage oder unwillig, seiner Verpflichtung aus dem Derivatevertrag nachzukommen, kann es sein, dass der Derivatevertrag gänzlich oder teilweise nicht erfüllt wird.
Kapitalanlagen in Fremdwährung bieten Anlegern eine Möglichkeit zur Diversifikation ihres Portfolios. Des Weiteren sind Investitionen u. a. in die vormals genannten Anlageklassen oftmals mit dem Eingehen von Fremdwährungsrisiken verbunden. Investiert ein deutscher Anleger beispielsweise direkt oder indirekt (z. B. über einen Fonds oder ETF) in amerikanische Aktien, so unterliegt seine Anlage nicht nur den Aktienrisiken, sondern ebenfalls dem Wechselkursrisiko zwischen Euro und US-Dollar, welches sich positiv oder negativ auf den Wert seiner Anlage auswirken kann.
* Wechselkursrisiko: Wechselkurse verschiedener Währungen können sich im Laufe der Zeit ändern und es kann zu erheblichen Kursausschlägen kommen. Investiert ein deutscher Anleger beispielsweise in US-Dollar oder in eine in US-Dollar notierende Aktie, wirkt sich eine Abwertung des US-Dollars gegenüber dem Euro (d. h. Aufwertung des Euro) nachteilig auf seine Investition aus. Unter Umständen kann sogar eine positive Aktienkursentwicklung durch die US-Dollar Abschwächung überkompensiert werden.
* Zinsänderungsrisiko: Ändern sich die Zinsen im Heimatmarkt oder im Markt der Fremdwährung, kann dies bedeutende Auswirkungen auf den Wechselkurs haben, da Veränderungen der Zinsniveaus mitunter große länderübergreifende Kapitalbewegungen auslösen können.
* Regulatorische Risiken: Zentralbanken spielen bei der Preisbildung von Wechselkursen eine entscheidende Rolle. Neben den Geldmengen und Zinsen kontrollieren einige Zentralbanken auch die Wechselkurse. Sie intervenieren an den Märkten, sobald gewisse Schwellen erreicht werden indem sie die eigene Währung verkaufen oder kaufen oder sie koppeln den Wechselkurs ganz oder teilweise an eine Fremdwährung. Werden diese Strategien geändert oder aufgehoben, kann dies zu erheblichen Verwerfungen an den entsprechenden Devisenmärkten führen. Dies war beispielsweise zu beobachten als die Schweizerische Nationalbank im Januar 2015 die Festlegung des Mindestwechselkurses des Schweizer Franken gegenüber dem Euro von 1,20 EUR/CHF aufgab und der Wechselkurs am selben Tag von 1,20 EUR/CHF bis auf 0,97 EUR/CHF nachgab.
Unter diese Anlageklasse fallen Wohnimmobilien (z. B. Wohnungen und Reihenhäuser), Gewerbeimmobilien (z. B. Bürogebäude oder Ladenflächen) und Unternehmen, welche in Immobilien investieren oder diese verwalten. Die Anlage kann entweder direkt durch den Kauf der Immobilien oder indirekt durch den Kauf von Anteilen an Immobilienfonds, Real Estate Investment Trusts (REITs) und sonstigen Immobiliengesellschaften erfolgen.
* Ertragsrisiko: Der Erwerb von Immobilien erfordert zu Beginn eine hohe Investition, welche sich erst im Laufe der Zeit durch Zahlungsströme aus Vermietung und Verpachtung amortisiert. Die Ertragslage kann jedoch durch Einschränkungen der Nutzbarkeit in zeitlicher und gegenständlicher Hinsicht relativ leicht gestört werden, so dass die Amortisation der Anfangsinvestition einen längeren Zeitraum beansprucht.
* Bewertungsrisiko: Bei der Bewertung einer Immobilie spielen eine Vielzahl von Kriterien eine Rolle (Lage, Größe, Umfeld, Nutzungsfläche etc.). Zudem besteht der Immobilienmarkt aus räumlich getrennten Teilmärkten. Aus diesen Gründen ist die Immobilienbewertung zahlreichen Unwägbarkeiten ausgesetzt, die sich im Einzelnen nur schwer prognostizieren lassen.
* Liquiditätsrisiko: Immobilien stellen eine relativ illiquide Anlageklasse dar, denn aufgrund der hohen Individualität von Immobilien und des Bestehens von Teilmärkten kann der Prozess von Bewertung, Verkauf und Übereignung einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. Eine schnelle Realisierung des Werts einer Immobilie ist deshalb meist nicht möglich. Der mittelbare Erwerb von Immobilien durch Anteile an Immobiliengesellschaften mindert dieses Risiko.
* Transaktionskosten: Der Prozess von Bewertung, Verkauf und Übereignung von direkten Immobilienanlagen verursacht im Vergleich zu Finanzanlagen relativ hohe Kosten.
* Kursrisiko: Bei der indirekten Investition in Immobilien über den Erwerb von Anteilen an Immobilienfonds oder REITs ist der Anleger einem Kursrisiko ausgesetzt. Der Kurs kann sich im Zuge allgemeiner Marktschwankungen verändern, ohne dass sich die Situation des Fonds geändert hat.
Investmentfonds sind Vehikel zur gemeinschaftlichen Vermögensanlage nach den Regelungen des Kapitalanlagegesetzbuches. Hierbei ist zwischen offenen Investmentfonds, die einer unbegrenzten Anzahl von Anlegern offenstehen, und geschlossenen Investmentfonds, die einer begrenzten Anzahl von Anlegern offenstehen, zu unterscheiden. Eine Kapitalverwaltungsgesellschaft legt die Anlagestrategie eines offenen Investmentfonds fest und verwaltet das Fondsvermögen professionell. Das Fondsvermögen ist hierbei als Sondervermögen aus Gründen des Anlegerschutzes strikt von dem Vermögen der Kapitalverwaltungsgesellschaft zu trennen. Aus diesem Grund werden die zum Investmentfonds gehörenden Vermögensgegenstände bei der sogenannten Verwahrstelle verwahrt. Das Fondsvermögen kann sich je nach Art des Investmentfonds aus verschiedensten Vermögenswerten zusammensetzen (z. B. Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten, Bankguthaben, Investmentanteilen und Derivaten).
Anleger können jederzeit durch den Erwerb von Investmentanteilscheinen über ein Kreditinstitut oder die Kapitalverwaltungsgesellschaft eine Mitberechtigung am Fondsvermögen erwerben. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft kann jedoch unter gewissen Umständen die Ausgabe von Fondsanteilen vorübergehend beschränken, aussetzen oder endgültig einstellen. Die Liquidation der Investmentanteile kann auf zwei Arten erfolgen. Zum einen besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Rückgabe der Investmentanteilscheine an die Kapitalverwaltungsgesellschaft zu dem offiziellen Rücknahmepreis. Zum anderen können die Investmentanteilscheine ggf. an einer Börse gehandelt werden. Sowohl im Falle des Erwerbs als auch der Liquidation von Investmentanteilscheinen können Drittkosten anfallen (z. B. Ausgabeaufschlag, Rücknahmeabschlag, Kommission).
Der Wert eines einzelnen Investmentanteilscheins berechnet sich nach dem Wert des Fondsvermögens geteilt durch die Anzahl der ausgegebenen Investmentanteilscheine. Der Wert des Fondsvermögens wird hierbei meist nach einem vorgegebenen Bewertungsverfahren ermittelt. Für börsengehandelte Investmentfonds steht zudem der fortlaufende Börsenhandel zur Preisfindung zur Verfügung.
Die wesentlichen Anlegerinformationen, der Verkaufsprospekt und die Anlagebedingungen geben Auskunft über die Anlagestrategie, die laufenden Kosten (Verwaltungsvergütung, Betriebskosten, Kosten der Verwahrstelle etc.) und sonstige wesentliche Informationen rund um den offenen Investmentfonds. Zudem sind die zu veröffentlichenden Halbjahres- und Jahresberichte eine wichtige Informationsquelle.
Ausländische Kapitalverwaltungsgesellschaften können rechtlich anders strukturiert sein als das deutsche Pendant. Falls diese ausländischen Kapitalverwaltungsgesellschaften offene Investmentfonds in Deutschland vertreiben, müssen sie jedoch bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllen und unterliegen der Aufsicht deutscher Aufsichtsbehörden.
Die unterschiedlichen Arten von offenen Investmentfonds können nach folgenden Kriterien differenziert werden:
* Zusammensetzung: Die Fondsvermögen kann sich aus verschiedenen Anlageklassen zusammensetzen (z. B. Aktien, verzinsliche Wertpapiere, Rohstoffe).
* Geographischer Schwerpunkt: Offene Investmentfonds können sich entweder auf bestimmte Länder oder Regionen konzentrieren oder weltweit investieren.
* Zeitlicher Anlagehorizont: Offene Investmentfonds können eine feste oder eine unbegrenzte Laufzeit haben.
* Ertragsverwendung: Offene Investmentfonds können die Erträge regelmäßig ausschütten oder zur Mehrung des Fondsvermögens einsetzen (thesaurieren).
* Währung: Die Preise der Investmentanteilscheine von offenen Investmentfonds können in Euro oder einer Fremdwährung angeboten werden.
* Absicherung: Die Kapitalverwaltungsgesellschaft oder ein Dritter kann eine gewisse Wertentwicklung, gewisse Ausschüttungen oder einen gewissen Werterhalt garantieren.
Exchange Traded Funds („ETFs“) sind börsengehandelte offene Investmentfonds, die die Wertentwicklung eines Index – wie beispielsweise des DAX – nachbilden. Sie werden auch als passive Indexfonds bezeichnet. Im Gegensatz zu aktiven Anlagestrategien, die durch die Auswahl einzelner Wertpapiere („Stockpicking“) und Bestimmung günstiger Zeitpunkte für Ein- und Ausstieg („Market-Timing“) eine Überrendite („Outperformance“) gegenüber einem Vergleichsindex („Benchmark“) erzielen wollen, ist eine passive Anlagestrategie darauf ausgerichtet, einen Vergleichsindex nicht zu übertreffen, sondern diesen bei möglichst geringen Kosten nachzubilden.
Wie sonstige offene Investmentfonds geben ETFs Anlegern Zugang zu einem breiten Portfolio aus Aktien, Anleihen oder anderen Anlagekategorien wie Rohstoffen oder Immobilien. Anders als bei anderen offenen Investmentfonds werden ETFs gewöhnlich nicht direkt bei einer Kapitalverwaltungsgesellschaft ge- oder verkauft, sondern der Handel findet an einer Börse oder einem anderen Handelsplatz statt. Ein ETF kann also wie eine Aktie an Wertpapierbörsen gehandelt werden. Um die Liquidität zu verbessern, werden für ETFs meist Market Maker bestellt, die eine ausreichende Liquidität durch das regelmäßige Bereitstellen von An- und Verkaufspreisen gewährleisten sollen. Eine Verpflichtung zur Bereitstellung von Liquidität besteht jedoch nicht.
ETFs können die ihnen zugrundeliegenden Indizes auf zwei verschiedene Arten abbilden. Bei der physischen Abbildung (sog. Replikation) wird der Index durch den Kauf aller Indexbestandteile (beispielsweise der 40 Aktien des DAX) oder ggf. einer relevanten Teilmenge nachgebildet. Bei der synthetischen Replikation schließt der ETF-Anbieter eine Vereinbarung in Form eines Tauschgeschäfts („Swap“) mit einer Bank bei dem die genaue Wertentwicklung des gewünschten Index zugesichert und besichert wird. Ein synthetischer ETF hält somit nicht die zugrundeliegenden Aktien.
* Kursrisiko: Da ETFs einen zugrundeliegenden Index passiv nachbilden und nicht aktiv verwaltet werden, tragen sie generell die Basisrisiken der zugrundeliegenden Indizes. ETFs schwanken somit direkt proportional mit ihrem Basiswert. Das Risiko-Rendite-Profil von ETFs und ihrer zugrundeliegenden Indizes sind daher sehr ähnlich. Fällt der DAX z. B. um 10 %, so wird der Kurs eines den DAX abbildenden ETFs ebenfalls um rund 10 % fallen.
* Risikokonzentration: Das Anlegerrisiko steigt mit einer zunehmenden Spezialisierung eines ETF etwa auf eine gewisse Region, Branche oder Währung. Dieses erhöhte Risiko kann jedoch auch erhöhte Ertragschancen mit sich bringen.
* Wechselkursrisiko: ETFs enthalten Wechselkursrisiken, wenn deren zugrundeliegender Index nicht in der Währung des ETFs notiert. Kommt es zu einer Abschwächung der Indexwährung gegenüber der Währung des ETFs wird die Wertentwicklung des ETFs negativ beeinflusst.
* Replikationsrisiko: ETFs unterliegen zudem einem Replikationsrisiko, d.h. es kann zu Abweichungen zwischen dem Wert des Index und des ETFs kommen („Tracking-Error“). Dieser Tracking-Error kann über den durch die ETF-Gebühren bedingten Unterschied in der Wertentwicklung hinausgehen. Eine solche Abweichung kann z. B. durch Barbestände, Neugewichtungen, Kapitalmaßnahmen, Dividendenzahlungen oder die steuerliche Behandlung von Dividenden verursacht werden.
* Kontrahentenrisiko: Darüber hinaus existiert bei synthetisch replizierenden ETFs ein Kontrahentenrisiko. Sollte ein Swapkontrahent seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, kann es zu Verlusten für den Anleger kommen.
* Risiko der Übertragung oder Kündigung des Sondervermögens: Unter gewissen Voraussetzungen ist sowohl die Übertragung des Sondervermögens auf ein anderes Sondervermögen als auch die Kündigung der Verwaltung durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft möglich. Im Falle der Übertragung kann die fortgesetzte Verwaltung zu schlechteren Konditionen stattfinden. Im Falle der Kündigung besteht das Risiko (zukünftiger) entgangener Gewinne.
* Außerbörslicher Handel: Wenn ETFs und deren zugrundeliegende Komponenten an unterschiedlichen Börsen mit abweichenden Handelszeiten gehandelt werden, besteht das Risiko, dass Geschäfte in diesen ETFs außerhalb der Handelszeiten der jeweiligen Komponenten durchgeführt werden. Dies kann zu einer Abweichung in der Wertentwicklung gegenüber dem zugrundeliegenden Index führen.
* Wertpapierleihe: Ein Investmentfonds kann zur Renditeoptimierung Wertpapierleihegeschäfte eingehen. Kann ein Entleiher seiner Verpflichtung zur Rückgabe nicht nachkommen und hat die gestellte Sicherheit an Wert verloren, so drohen dem Investmentfonds Verluste.
Bei der Auswahl von ETFs sollten insbesondere folgende Kriterien beachtet werden:
* Niedrige Kosten: Die Vermeidung von Kosten ist eines der wichtigsten Kriterien für den langfristigen Anlageerfolg. Bei der Auswahl der ETFs sollten insbesondere die Gesamtkosten der Indexnachbildung („Total-Expense-Ratio“, TER) sowie die noch weiter gefassten Gesamtkosten einer Anlage („Total-Cost-of-Ownership“, TCO), welche zusätzlich die externen Handelskosten wie Geld-Brief-Spannen, Steuern und Maklercourtagen berücksichtigten, beachtet werden.
* Hohe Liquidität: ETFs mit geringer Handelsliquidität haben in der Regel weitere Geld-Brief-Spannen, was die Handelskosten erhöht. Es sollten bei der Auswahl ETFs mit großen Anlagevolumina und mehreren Market-Makern bevorzugt werden, um eine bestmögliche Handelbarkeit zu gewährleisten und die Handelskosten gering zu halten.
* Geringer Tracking-Error: Der Tracking-Error gibt die Genauigkeit der Indexnachbildung an. Es ist ratsam, auf eine geringe Abweichung der Wertentwicklung des ETF von dem zugrundeliegenden Index zu achten, um eine möglichst genaue Abbildung des vorgesehenen Anlagemarktes zu erreichen.
* Angemessene Diversifikation: ETFs bilden meist breite Indizes mit einer Vielzahl von Einzelwerten ab. Je nach ETF können diese über Länder, Währungen und Sektoren hinweg gestreut sein. Diese breite Risikostreuung ermöglicht den Zugang zu den fundamentalen Renditetreibern der jeweiligen Anlageklasse, ohne hohe Einzelrisiken in Kauf zu nehmen. Sehr breit aufgestellte Indizes können jedoch auch eine Anzahl kleiner Unternehmen mit geringer Liquidität und damit höheren Handelskosten enthalten. Bei der Auswahl sollte auf ein ausgewogenes und günstiges Verhältnis von Risikodiversifikation und impliziten Handelskosten der ETFs geachtet werden.
* Robuste Replikationsmethode: ETFs werden in zwei grundsätzlichen Ausführungen angeboten: mit physischer und synthetischer Nachbildung des zugrundeliegenden Index. Synthetisch replizierende ETFs haben im Vergleich zu physisch replizierenden ein erhöhtes Risikoprofil, da synthetische ETFs von ihren Swap-Kontrahenten abhängig sind und somit ein gewisses Ausfallrisiko zu tragen haben. Daher wird, aufgrund ihrer etwas robusteren und zuverlässigeren Anlageform, physisch replizierenden ETFs häufig der Vorzug gegeben. Für die Investition in bestimmte Märkte, wie beispielsweise in Rohstoffmärkte oder Schwellenländer, ist eine physische Replikation jedoch nicht möglich oder nicht wirtschaftlich. In diesen Fällen bieten synthetisch replizierende ETFs eine gute Marktzugangsmöglichkeit.
Kauf- und Verkaufsaufträge werden von der depotführenden Bank nach deren Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte sowie deren Ausführungsgrundsätzen ausgeführt. Falls die Aufträge durch einen Vermögensverwalter erteilt werden, sind zusätzlich dessen Auswahl- oder Ausführungsgrundsätze zu beachten. Zudem können die jeweiligen Bedingungen über den Umgang mit Interessenkonflikten („Conflict of Interest Policies“) relevante Bestimmungen enthalten. Die Aufträge des Kunden können mit Aufträgen anderer Kunden zusammengelegt werden.
Für den Kunden durch die Bank getätigte Dispositionen über Wertpapiere können durch Festpreis- oder Kommissionsgeschäft erfolgen. Im Rahmen eines Festpreisgeschäftes verkauft oder kauft die Bank die entsprechenden Wertpapiere zu einem vereinbarten Preis direkt an bzw. von dem Kunden. Im Rahmen eines Kommissionsgeschäfts kauft oder verkauft die Bank die entsprechenden Wertpapiere für Rechnung des Kunden, so dass die mit dem Dritten vereinbarten Konditionen wirtschaftlich dem Kunden zugerechnet werden.
Kundenaufträge können an Börsen oder außerbörslichen Handelsplätzen, etwa im Interbankenhandel oder im Rahmen von multilateralen Handelssystemen, ausgeführt werden. Börsen sind organisierte und regulierte Märkte für Aktien, sonstige Wertpapiere und Waren. Man kann die verschiedenen Arten von Börsen nach der Regulierungsdichte (regulierter Markt oder Freiverkehr) und der Art des Handels (Präsenzhandel oder elektronisches Handelssystem) differenzieren.
Im Präsenzhandel stellt der so genannte Skontroführer den entsprechenden Preis entweder im Rahmen des variablen Handels oder nach einem Einheitskurs fest. Bei der Feststellung des Einheitspreises gilt das Meistausführungsprinzip. Dies bedeutet, dass derjenige Preis als Ausführungspreis bestimmt wird, bei dem der größte Umsatz bei geringstem Überhang zustande kommt. Im elektronischen Handel erfolgt die Preisfeststellung durch elektronische Systeme nach bestimmten Regeln und meist ebenfalls unter Beachtung des Meistausführungsprinzips.
Kauf- und Verkaufsaufträge werden von der depotführenden Bank nach deren Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäft sowie deren Ausführungsgrundsätzen ausgeführt. Allerdings sind Weisungen des Kunden vorrangig. Diese Weisungen können preisliche und zeitliche Grenzen (Limite , Gültigkeitsdauer oder Limitzusätze) festlegen. Auf diese Art kann der Kunde den jeweiligen Auftrag „feinjustieren“.
* Übermittlungsrisiko: Erteilt der Kunde nicht eindeutige Aufträge, so besteht das Risiko von Fehlern bei der Auftragsausführung.
* Fehlende Marktliquidität: Bei fehlender Marktliquidität kann der entsprechende Auftrag des Kunden nicht oder nur verspätet ausgeführt werden.
* Preisrisiko: Zwischen Auftragserteilung und -ausführung kann eine gewisse Zeitspanne liegen. Das kann dazu führen, dass sich der Börsenpreis in der Zwischenzeit nachteilig entwickelt.
* Handelsaussetzung und andere Schutzmaßnahmen: Der Börsenhandel kann ausgesetzt werden, wenn ein ordnungsgemäßer Börsenhandel zeitweilig gefährdet oder wenn dies zum Schutze der Investoren geboten erscheint. Zudem kann es aufgrund erhöhter Volatilität der Börsenkurse zu Handelsunterbrechungen kommen.
* Sammelaufträge: Sie können eine negative Auswirkung auf die Preisbildung am Markt haben oder aufgrund eines zu großen Auftragsvolumens zu einer reduzierten Zuteilung für den einzelnen Kunden führen. Für letzteren Fall gelten die Grundsätze der Auftragszuteilung der depotführenden Bank und ggf. des Vermögensverwalters, in denen die ordnungsgemäße Zuteilung zusammengelegter Aufträge und Geschäfte, unter Berücksichtigung des Einflusses von Volumen und Preis auf die Zuteilung und Teilausführung von Aufträgen, geregelt wird.
Für die Kapitalanlage werden verschiedene Wertpapierdienstleistungen angeboten. Bevor sich Kunden für ein Angebot entscheiden, ist es sehr wichtig, die Unterschiede und damit verbundenen typischen Risiken und Interessenkonflikte zu verstehen.
Beim reinen Ausführungsgeschäft (auch „Execution Only“ genannt) wird die depotführende Bank lediglich auf Veranlassung des Kunden bei der Ausführung von Wertpapieraufträgen tätig. Eine Beratung und Prüfung der Angemessenheit finden nicht statt. Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften dürfen reine Ausführungsgeschäfte nur für nicht-komplexe Finanzinstrumente (z. B. Aktien, Geldmarktinstrumente, Schuldverschreibungen oder Publikumsfonds) vorgenommen werden. Über die Ausführung erhält der Kunde eine Wertpapierabrechnung, welche die wesentlichen Ausführungsdaten enthält (insbesondere Art des Auftrags, Bezeichnung der Wertpapiere, Stückzahl / Nominalbetrag, Geschäftsgegenwert, Ausführungsort und -zeit, Ausführungskurs, Erfüllungstag).
Ein beratungsfreies Geschäft liegt vor, wenn der Kunde eine Anlageentscheidung trifft, ohne dass ihm zuvor eine Anlageempfehlung einer Bank erteilt wurde. Die Explorationspflicht der Bank ist gegenüber der Anlageberatung oder der Finanzportfolioverwaltung erheblich reduziert. Im Gegensatz zum reinen Ausführungsgeschäft besteht jedoch zumindest eine eingeschränkte Explorationspflicht.
Bei einer Anlage- und Abschlussvermittlung findet keine Beratung des Kunden statt. Dem Kunden wird lediglich ein Finanzprodukt vermittelt. Eine Prüfung der Geeignetheit der Finanzanlage für den Kunden ist nicht erforderlich und findet somit nicht oder nur in geringem Maße statt. Bei der Vermittlung wird typischerweise ausschließlich oder vorwiegend das zu vermittelnde Finanzprodukt beworben. Dabei kann der Kunde fälschlicherweise den Eindruck erhalten, es handle sich um eine Anlageberatung. Die Vergütung bei einer Anlage- und Abschlussvermittlung findet meist über eine Rückvergütung vom Anbieter oder Emittenten des Finanzprodukts direkt an den Vermittler statt, zum Beispiel über eine im Finanzprodukt enthaltene Vermittlungsprovision oder ein vom Kunden zu zahlendes Aufgeld.
Bei der Anlageberatung empfiehlt ein Anlageberater dem Kunden bestimmte Wertpapiere für den Kauf oder Verkauf. Der Berater ist verpflichtet, die Geeignetheit der empfohlenen Kapitalanlage für den Kunden unter Berücksichtigung der Anlageziele, finanziellen Situation, Risikoneigung sowie seiner Kenntnisse und Erfahrungen zu prüfen und in einem Beratungsprotokoll festzuhalten. Die Entscheidung, die Empfehlung des Beraters umzusetzen, muss der Kunde jedoch selbst treffen. Der Kunde muss für jede Transaktion selbst tätig werden und unter Umständen weiteren Rat einholen. Der Berater hat keine Pflicht, die Anlageempfehlung oder das Kundendepot laufend zu überprüfen.
Grundsätzlich gibt es zwei Vergütungsmodelle: die Honorar- und die Provisionsberatung. Die Vergütung beider Arten der Anlageberatung birgt ein Konfliktpotential. Bei der Honorarberatung wird die Beratungsdienstleistung dem Kunden meist auf Zeitbasis direkt in Rechnung gestellt. Hierdurch besteht für den Berater der Anreiz möglichst viele Beratungsstunden abzurechnen. Bei der Provisionsberatung wird die Dienstleistung dem Kunden nicht direkt in Rechnung gestellt, denn der Berater erhält eine Provision von seinem Arbeitgeber oder vom Anbieter des Anlageproduktes (z. B. von der Fondsgesellschaft oder dem Emittenten eines Zertifikats). Dies birgt das Risiko, dass dem Kunden nicht das für ihn am besten geeignete, sondern das für den Berater lukrativste Wertpapier angeboten wird.
Die Finanzportfolioverwaltung (auch Vermögensverwaltung genannt) unterscheidet sich grundlegend von den vorher beschriebenen Wertpapierdienstleistungen. Der Vermögensverwalter erhält vom Kunden die Befugnis, Anlageentscheidungen im eigenen Ermessen vorzunehmen, wenn sie ihm für die Verwaltung des Kundenvermögens zweckmäßig erscheinen.
Für den Kunden wird ein eigenes Depot und Verrechnungskonto eingerichtet. Der Kunde ist Inhaber des Depots und Kontos und kann als einziger Überweisungen und Entnahmen tätigen. Der Vermögensverwalter erhält eine Dispositionsvollmacht, die ihn zu Wertpapiertransaktionen im Namen und auf Rechnung des Kunden berechtigt. Er darf sich jedoch grundsätzlich kein Eigentum an den Vermögenswerten des Kunden verschaffen oder diese auf kundenfremde Depots oder Konten übertragen. Bei den Anlageentscheidungen muss der Vermögensverwalter zwar keine Weisungen des Kunden einholen, er ist jedoch an die vorher vereinbarten Anlagerichtlinien gebunden, die seine Befugnisse, sowie die Art und den Umfang der Dienstleistung regeln. Die Befugnisse des Vermögensverwalters gehen mit umfangreichen Pflichten einher. Der Vermögensverwalter unternimmt nicht nur Wertpapiertransaktionen für den Kunden, sondern ist auch für die Überwachung des Portfolios verantwortlich.
Die Vermögensverwaltung ist typischerweise eine auf den langfristigen Vermögensaufbau oder -erhalt ausgerichtete Dienstleistung. Der Kunde sollte daher einen langfristigen Anlagehorizont haben, da dies die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass sich das Portfolio im Falle von negativen Wertentwicklungen wieder erholen kann. Es ist ratsam, für die Vermögensverwaltung nur Vermögenswerte zu verwenden, welche nicht für die Deckung der kurz- und mittelfristigen Lebensführung oder Erfüllung sonstiger Verbindlichkeiten benötigt werden.
Auch die Vermögensverwaltung ist mit einer Reihe von Risiken für die Vermögenssituation des Kunden verbunden. Obwohl der Vermögensverwalter dazu verpflichtet ist, stets im besten Interesse des Kunden zu handeln, kann es zu Fehlentscheidungen und sogar Fehlverhalten kommen. Der Vermögensverwalter kann keine Garantie für den Erfolg oder für die Vermeidung von Verlusten abgeben. Auch ohne Vorsatz oder Fahrlässigkeit können die vereinbarten Anlagerichtlinien durch das Marktverhalten verletzt werden.
Die Vermögensverwaltung bedarf der Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die BaFin prüft im Erlaubnisantrag unter anderem die Geeignetheit der Geschäftsleitung, sie billigt oder genehmigt jedoch ausdrücklich nicht die konkret angebotenen Dienstleistungen oder Produkte.
Als regulierte Wertpapierinstitute gehören in Deutschland zugelassene Vermögensverwalter der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) an. Die EdW leistet eine Entschädigung, wenn ein Wertpapierhandelsunternehmen nicht mehr in der Lage ist, seine Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften gegenüber seinen Kunden zu erfüllen, und die BaFin den Entschädigungsfall festgestellt hat. Für diese Forderungen ist der Schutz auf 90 % der Forderungen begrenzt, maximal jedoch auf 20.000 Euro pro Anleger. Das Risiko der pflichtwidrigen Vermögensverwaltung oder des Vollmachtmissbrauchs durch den Vermögensverwalter ist durch den EdW jedoch nicht abgedeckt.
Stand: 14.05.2024
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