Unsere Auswahl spezifischer ETFs unter den rund 1.500 die derzeit in Deutschland vertrieben werden, geschieht in einem mehrstufigen Prozess, der etwa alle drei Monate wiederholt wird.
Die wichtigsten quantitativen und qualitativen ETF-Auswahlkriterien sind dabei die nachfolgenden:
Niedrige Kosten: Die Vermeidung von Kosten ist eines der wichtigsten Kriterien für den langfristigen Anlageerfolg. Bei der Auswahl der ETFs achten wir insbesondere auf die Kennzahlen Total-Expense-Ratio (TER), die die Gesamtkosten der Indexnachbildung angibt, sowie auf die Total-Cost-of-Ownership (TCO), die die externen Handelskosten, wie Geld-Brief-Spannen, Steuern und Maklercourtagen berücksichtigt.
Hohe Liquidität: ETFs mit geringer Handelsliquidität haben in der Regel weitere “Geld-Brief-Spannen”, was die Handelskosten erhöht. Wir achten auf ETFs mit großen Anlagevolumina und mehreren Market-Makern, um die bestmögliche Handelbarkeit zu gewährleisten und die Handelskosten zu minimieren.
Angemessene Diversifikation: ETFs bilden meist sehr breite Marktindizes ab, mit dutzenden, oftmals auch hunderten oder tausenden von Einzelwerten. Diese breite Risikostreuung ermöglicht den Zugang zu den fundamentalen Renditetreibern der jeweiligen Anlageklasse, ohne hohe Einzelrisiken in Kauf zu nehmen. Sehr breit aufgestellte Indizes enthalten auf der anderen Seite jedoch einen so genannten Long-Tail, d.h. eine Anzahl an kleineren Unternehmen mit geringerer Liquidität und damit höheren Handelskosten. Unser Auswahlprozess achtet auf ein ausgewogenes und günstiges Verhältnis von Risikodiversifikation und impliziten Handelskosten der ETFs.
Sichere Replikationsmethode: ETFs werden in zwei grundsätzlichen Ausführungen angeboten: Mit physischer und synthetischer Nachbildung des zugrundeliegenden Index. Wir verwenden ausschließlich physisch replizierende ETFs.
Weitere Kriterien, die wir berücksichtigen sind das mit der Fondsgröße zusammenhängende Schließungsrisiko und an welchen kostengünstigen Börsen der ETF in Euro gehandelt wird.
Eine Streuung über möglichst viele verschiedene ETF-Anbieter hinweg, ist dabei nicht erforderlich, da die Anlegergelder in ETFs “Sondervermögen” darstellen. Eine theoretisch mögliche Insolvenz des ETF-Anbieters wäre deswegen unerheblich für die Vermögensposition der Anleger.