Varianten

Gerd Kommer Stiftungen („GKS“) bietet drei Stiftungsformen an: Die deutsche Familienstiftung („DF-Stiftung“), die liechtensteinische Familienstiftung („LF-Stiftung“) und die deutsche gemeinnützige Stiftung („DG-Stiftung“). Jede dieser Stiftungsformen hat spezifische Vorteile, die wir Ihnen weiter unten jeweils kurz vorstellen. Damit möchten wir Ihnen helfen, sich einen ersten Überblick zu verschaffen.

Die Präsentation der drei Stiftungsformen erfolgt in bewusst gewählter Reihenfolge: Wir beginnen mit den Spezifika der DF-Stiftung, gefolgt von der LF-Stiftung, die neben allen Vorzügen ihres deutschen Pendants oftmals weitere einzigartige Merkmale aufweist. Anschließend stellen wir die DG-Stiftung vor, mit der in erster Linie philanthropische Ziele verfolgt werden können. Zum Abschluss vergleichen wir alle Stiftungsformen.

Falls Sie sich noch genauer über Gerd Kommer Stiftungen informieren möchte, empfehlen wir Ihnen unsere sorgfältig kuratierten FAQs, in denen wir uns Fragen und Antworten rund um das Thema Stiftungen noch detaillierter als auf dieser Seite widmen. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben oder an einer Stiftungsgründung interessiert sein, treten Sie bitte mit uns in Kontakt.

Hinweis: Für die Errichtung und den laufenden Betrieb Ihrer Stiftung kooperieren wir mit Partnerunternehmen in Deutschland und Liechtenstein. Die Vermögensverwaltung innerhalb der Stiftung wird von Gerd Kommer Invest („GKI“) übernommen, einem von der BaFin regulierten Wertpapierinstitut. Mehr Informationen über unseren Investmentansatz finden Sie in unserem Whitepaper oder einem der zahlreichen Bücher von Gerd Kommer.

Die deutsche Familienstiftung ("DF-Stiftung")

Die deutsche Familienstiftung ist eine privatnützige Stiftung, die in erster Linie der wirtschaftlichen Versorgung des Stifters und seiner Familie sowie der nachfolgenden Generationen dient. Dieses Versorgungsziel wird durch umfangreiche Vermögensschutzmaßnahmen (Asset Protection) ergänzt, die in dieser Form durch andere rechtliche und steuerliche Gestaltungen kaum erreichbar sind. Dabei schützt die DF-Stiftung das übertragene Vermögen effektiv vor zivilrechtlichen Risiken, insbesondere vor Haftungsansprüchen, die den Stifter selbst betreffen könnten.

Eine Familienstiftung ist ein verselbständigtes Zweckvermögen, das als ein „institutionalisiertes Familienmitglied mit ewiger Treueverpflichtung“ betrachtet werden kann. Diese Treue und Verlässlichkeit gewährleisten, dass das Vermögen im Sinne des Stifters verwaltet und geschützt wird, unabhängig von persönlichen oder familiären Veränderungen. Die DF-Stiftung bietet zudem eine flexible und effektive Lösung für die Vermögensnachfolge, die weit über die Möglichkeiten eines herkömmlichen Testaments hinausgeht, da sie eine kontinuierliche und präzise Umsetzung des Stifterwillens ermöglicht.

Das Mindestanlagevolumen für eine DF-Stiftung beträgt 500.000 Euro. Eine Errichtung ist ab 11.000 Euro brutto möglich.

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Die liechtensteinische Familienstiftung ("LF-Stiftung")

Die LF-Stiftung bietet alle Vorzüge der deutschen Familienstiftung: Umfassenden Vermögensschutz, generationenübergreifenden Regelung der Vermögensnachfolge und die langfristige Bewahrung des Familienvermögens im Sinne des Stifters. Sie schützt das Vermögen effektiv vor zivilrechtlichen Risiken und sichert eine präzise Umsetzung des Stifterwillens über Generationen hinweg.

Sie bietet darüber hinaus zusätzliche Vorteile. Sofern Sie Bedenken bezüglich politischer und/oder steuerrechtlicher Risiken in Deutschland oder Österreich (falls Sie in Österreich steuerlich ansässig sind) haben, ermöglicht der Stiftungsstandort Liechtenstein durch seine politische und wirtschaftliche Stabilität sowie die nichtexistierende Staatsverschuldung eine attraktive länderübergreifende Diversifikation des Familienvermögens. Liquides Vermögen im Eigentum einer LF-Stiftung ist geschützt vor zukünftigen Steueränderungen in Deutschland, wie etwa der Einführung einer Vermögensteuer. Hinzu kommt die in Liechtenstein nicht existente Erbschaftsteuer – auch ein Vorteil gegenüber der DF-Stiftung, bei der alle 30 Jahre die sogenannte „Erbersatzsteuer“ vom deutschen Fiskus erhoben wird.

Die LF-Stiftung stellt somit eine besonders robuste Lösung dar, wenn es um den langfristigen Erhalt und Schutz Ihres Vermögens geht. Sie bietet eine flexible und effektive Struktur für die Vermögensnachfolge, die weit über die Möglichkeiten eines klassischen Testaments hinausgeht. Zudem bleibt das Vermögen durch die LF-Stiftung auch vor unvorhersehbaren politischen und wirtschaftlichen Szenarien in Deutschland oder Österreich geschützt.

Das Mindestanlagevolumen für eine LF-Stiftung beträgt 1,5 Mio. Euro. Eine Errichtung ist ab 10.000 CHF brutto möglich.

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Die deutsche gemeinnützige Stiftung ("DG-Stiftung")

Die DG-Stiftung bietet Ihnen die Möglichkeit, über das eigene Leben hinaus einen nachhaltigen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten, sei es durch die Förderung von Forschungsprojekten, die Unterstützung bedürftiger Personengruppen oder die Förderung von Kunst und Kultur. Mit einer DG-Stiftung können Sie Ihr Herzensthema langfristig unterstützen und von umfangreichen steuerlichen Vorteilen profitieren.

Eine DG-Stiftung ist größtenteils steuerbefreit und ermöglicht es Ihnen, Vermögen ohne Belastung durch Schenkung- oder Erbschaftsteuer für einen gemeinnützigen Zweck an die Stiftung zu übertragen. Diese Stiftungsform bietet darüber hinaus die Möglichkeit, steuerbegünstigte Zustiftungen und Spenden von Dritten einzuwerben. Da DG-Stiftungen einen wesentlichen Eckpfeiler bei der Förderung gemeinnütziger Zwecke in der deutschen Gesellschaft einnehmen, ist es unwahrscheinlich, dass sich in Bezug auf das Stiftungsvermögen nennenswerte politische Risiken realisieren. Dadurch bietet sie eine stabile Plattform zur Verwirklichung gemeinnütziger Ziele.

Die Zahl der rechtsfähigen Stiftungen in Deutschland wächst stetig. 2022 gab es bereits über 25.000 Stiftungen, von denen mehr als 90% gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Eine DG-Stiftung bietet Ihnen die Möglichkeit, sich dieser wachsenden Bewegung anzuschließen und Ihre philanthropischen Ziele langfristig und nachhaltig zu verwirklichen.

Das Mindestanlagevolumen für eine DG-Stiftung beträgt 500.000 Euro. Eine Errichtung ist ab 13.500 Euro brutto möglich.

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Vergleich

In der folgenden Tabelle sind die wesentlichen Unterschiede und Gemeinsamkeiten der oben vorgestellten Stiftungsformen zusammengefasst — die deutsche Familienstiftung (DF-Stiftung), die liechtensteinische Familienstiftung (LF-Stiftung) und die deutsche gemeinnützige Stiftung (DG-Stiftung). Die Tabelle umfasst die wichtigsten Unterscheidungsmerkmale auf konzeptioneller (Zweck sowie Umfang von Asset Protection und Steueroptimierung) und finanzieller Ebene (Mindestanlagevolumen und Kosten) auf einen Blick.

KriteriumDF-StiftungLF-StiftungDG-Stiftung
MotivationVermögensschutz, Nachfolgeplanung, in Teilen SteueroptimierungVermögensschutz, Nachfolgeplanung, SteueroptimierungFörderung gemeinnütziger Zwecke
Asset ProtectionSchutz vor zivilrechtlichen Risiken (bei gezielter Ausgestaltung)Schutz vor zivilrechtlichen Risiken sowie deutschlandspezifischen politischen und steuerlichen Risiken (bei gezielter Ausgestaltung)Langfristiger Erhalt des Stiftungsvermögens für gemeinnützige Zwecke
NachfolgeplanungKonservierung und Nutzung des Vermögens über Generationen hinwegKonservierung und Nutzung des Vermögens über Generationen hinwegKonservierung von Vermögen für gemeinnützige Zwecke
SteueroptimierungGeringere laufende Besteuerung als im PrivatvermögenDeutliche Reduzierung der laufenden Besteuerung im Vergleich zum Privatvermögen; Wegfall der ErbschaftsteuerBefreiung von der Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer; darüber hinaus in weiten Teilen steuerbefreit
Mindestanlagevolumen500.000 Euro1.500.000 Euro500.000 Euro
Kosten für Errichtungab 11.000 Euroab 10.000 CHFab 13.500 Euro
Kosten für das laufende Stiftungsmanagement (*)auf Anfrageab 10.000 CHFauf Anfrage

 
(*) Ohne Vermögensverwaltung, da diese Kosten abhängig von mehreren Faktoren sind. Erste Erläuterungen hierzu finden Sie hier.

Für detaillierte Informationen über die konkreten Vorteile der verschiedenen Stiftungsformen, besuchen Sie bitte unsere Mehrwert-Seite.

Vergleich

In der folgenden Tabelle sind die wesentlichen Unterschiede und Gemeinsamkeiten der oben vorgestellten Stiftungsformen zusammengefasst — die deutsche Familienstiftung (DF-Stiftung), die liechtensteinische Familienstiftung (LF-Stiftung) und die deutsche gemeinnützige Stiftung (DG-Stiftung). Die Tabelle umfasst die wichtigsten Unterscheidungsmerkmale auf konzeptioneller (Zweck sowie Umfang von Asset Protection und Steueroptimierung) und finanzieller Ebene (Mindestanlagevolumen und Kosten) auf einen Blick.

(*) Ohne Vermögensverwaltung, da diese Kosten abhängig von mehreren Faktoren sind. Erste Erläuterungen hierzu finden Sie hier.

Für detaillierte Informationen über die konkreten Vorteile der verschiedenen Stiftungsformen, besuchen Sie bitte unsere Mehrwert-Seite.

Vermögensverwaltung für bestehende Stiftungen

Sie haben bereits eine Stiftung errichtet bzw. sind Verantwortlicher für eine Stiftung? Die mehrfach prämierte Vermögensverwaltung von Gerd Kommer Invest bietet Ihnen die Möglichkeit, die Vermögensverwaltung von bestehenden privat- oder gemeinnützigen Stiftungen in unsere erfahrenen Hände zu legen. Dabei profitieren Sie von unserer umfassenden und langjährigen Expertise in der Verwaltung liquider Stiftungsvermögen, die wir bereits für dutzende Stiftungen in Deutschland und Liechtenstein erfolgreich einsetzen.

Unser Investmentansatz basiert auf den Ergebnissen jahrzehntelanger Kapitalmarktforschung und langjähriger Erfahrung. Mehr Details über unseren Investmentansatz finden Sie auf unserer Website, in unserem Whitepaper oder einem der zahlreichen Bücher von Gerd Kommer.

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Mit uns in Kontakt treten

Falls wir Ihr Interesse an einer Stiftungsgründung geweckt haben, freuen wir uns, ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch mit Ihnen zu führen, um Ihre individuellen Bedürfnisse und Vorstellungen zu besprechen.

E-Mail: mail@gerd-kommer-invest.de
Telefon: +49 89 1250 1123 10 (Mo–Fr, 9:00–17:00 Uhr)

Unser Prozess gestaltet sich, vereinfacht gesprochen, wie folgt:

Erstgespräch führen

Im ersten Schritt führen Sie ein Erst­gespräch mit einem unserer Stiftungs­experten, um herauszufinden, ob eine Stiftung dazu beitragen kann, Ihre individuellen Ziele zu erreichen.

Stiftungs­partner aussuchen

Im zweiten Schritt wählen Sie eines unserer Partner­­unternehmen aus und erarbeiten zusammen eine auf Ihre Ziele ausgerichtete Stiftungs­­dokumentation.

Loslassen und zurücklehnen

Zusammen mit unseren Stiftungs­partnern errichten Sie die Stiftung. Sofern von Ihnen gewünscht, beauftragt diese uns anschließend mit der Veranlagung des Vermögens.