Gerd Kommer Stiftungen („GKS“) bietet drei Stiftungsformen an: Die deutsche Familienstiftung („DF-Stiftung“), die liechtensteinische Familienstiftung („LF-Stiftung“) und die deutsche gemeinnützige Stiftung („DG-Stiftung“). Jede dieser Stiftungsformen hat spezifische Vorteile, die wir Ihnen weiter unten jeweils kurz vorstellen. Damit möchten wir Ihnen helfen, sich einen ersten Überblick zu verschaffen.
Die Präsentation der drei Stiftungsformen erfolgt in bewusst gewählter Reihenfolge: Wir beginnen mit den Spezifika der DF-Stiftung, gefolgt von der LF-Stiftung, die neben allen Vorzügen ihres deutschen Pendants oftmals weitere einzigartige Merkmale aufweist. Anschließend stellen wir die DG-Stiftung vor, mit der in erster Linie philanthropische Ziele verfolgt werden können. Am Schluss vergleichen wir alle Stiftungsformen.
Die deutsche Familienstiftung ist eine privatnützige Stiftung, die in erster Linie der wirtschaftlichen Versorgung des Stifters und seiner Familie sowie der nachfolgenden Generationen dient. Dieses Versorgungsziel wird durch umfangreiche Vermögensschutzmaßnahmen (Asset Protection) ergänzt, die in dieser Form durch andere rechtliche und steuerliche Gestaltungen kaum erreichbar sind. Dabei schützt die DF-Stiftung das übertragene Vermögen effektiv vor zivilrechtlichen Risiken, insbesondere vor Haftungsansprüchen, die den Stifter selbst betreffen könnten.
Eine Familienstiftung ist ein verselbständigtes Zweckvermögen, das als ein „institutionalisiertes Familienmitglied mit ewiger Treueverpflichtung“ betrachtet werden kann. Diese Treue und Verlässlichkeit gewährleisten, dass das Vermögen im Sinne des Stifters verwaltet und geschützt wird, unabhängig von persönlichen oder familiären Veränderungen. Die DF-Stiftung bietet zudem eine flexible und effektive Lösung für die Vermögensnachfolge, die weit über die Möglichkeiten eines herkömmlichen Testaments hinausgeht, da sie eine kontinuierliche und präzise Umsetzung des Stifterwillens ermöglicht.
Das Mindestanlagevolumen für eine DF-Stiftung beträgt 500.000 Euro. Eine Errichtung ist ab 11.000 Euro brutto möglich.
Die LF-Stiftung bietet alle Vorzüge der deutschen Familienstiftung: Umfassenden Vermögensschutz, generationenübergreifenden Regelung der Vermögensnachfolge und die langfristige Bewahrung des Familienvermögens im Sinne des Stifters. Sie schützt das Vermögen effektiv vor zivilrechtlichen Risiken und sichert eine präzise Umsetzung des Stifterwillens über Generationen hinweg.
Sie bietet darüber hinaus zusätzliche Vorteile. Sofern Sie Bedenken bezüglich politischer und/oder steuerrechtlicher Risiken in Deutschland oder Österreich (falls Sie in Österreich steuerlich ansässig sind) haben, ermöglicht der Stiftungsstandort Liechtenstein durch seine politische und wirtschaftliche Stabilität sowie die nichtexistierende Staatsverschuldung eine attraktive länderübergreifende Diversifikation des Familienvermögens. Liquides Vermögen im Eigentum einer LF-Stiftung ist geschützt vor zukünftigen Steueränderungen in Deutschland, wie etwa der Einführung einer Vermögensteuer. Hinzu kommt die in Liechtenstein nicht existente Erbschaftsteuer – auch ein Vorteil gegenüber der DF-Stiftung, bei der alle 30 Jahre die sogenannte „Erbersatzsteuer“ vom deutschen Fiskus erhoben wird.
Die LF-Stiftung stellt somit eine besonders robuste Lösung dar, wenn es um den langfristigen Erhalt und Schutz Ihres Vermögens geht. Sie bietet eine flexible und effektive Struktur für die Vermögensnachfolge, die weit über die Möglichkeiten eines klassischen Testaments hinausgeht. Zudem bleibt das Vermögen durch die LF-Stiftung auch vor unvorhersehbaren politischen und wirtschaftlichen Szenarien in Deutschland oder Österreich geschützt.
Das Mindestanlagevolumen für eine LF-Stiftung beträgt 1,5 Mio. Euro. Eine Errichtung ist ab 7.500 CHF brutto möglich.
Die DG-Stiftung bietet Ihnen die Möglichkeit, über das eigene Leben hinaus einen nachhaltigen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten, sei es durch die Förderung von Forschungsprojekten, die Unterstützung bedürftiger Personengruppen oder die Förderung von Kunst und Kultur. Mit einer DG-Stiftung können Sie Ihr Herzensthema langfristig unterstützen und von umfangreichen steuerlichen Vorteilen profitieren.
Eine DG-Stiftung ist größtenteils steuerbefreit und ermöglicht es Ihnen, Vermögen ohne Belastung durch Schenkung- oder Erbschaftsteuer für einen gemeinnützigen Zweck an die Stiftung zu übertragen. Diese Stiftungsform bietet darüber hinaus die Möglichkeit, steuerbegünstigte Zustiftungen und Spenden von Dritten einzuwerben. Da DG-Stiftungen einen wesentlichen Eckpfeiler bei der Förderung gemeinnütziger Zwecke in der deutschen Gesellschaft einnehmen, ist es unwahrscheinlich, dass sich in Bezug auf das Stiftungsvermögen nennenswerte politische Risiken realisieren. Dadurch bietet sie eine stabile Plattform zur Verwirklichung gemeinnütziger Ziele.
Die Zahl der rechtsfähigen Stiftungen in Deutschland wächst stetig. 2022 gab es bereits über 25.000 Stiftungen, von denen mehr als 90% gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Eine DG-Stiftung bietet Ihnen die Möglichkeit, sich dieser wachsenden Bewegung anzuschließen und Ihre philanthropischen Ziele langfristig und nachhaltig zu verwirklichen.
Das Mindestanlagevolumen für eine DG-Stiftung beträgt 500.000 Euro. Eine Errichtung ist ab 13.500 Euro brutto möglich.
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Unser Investmentansatz basiert auf den Ergebnissen jahrzehntelanger Kapitalmarktforschung und langjähriger Erfahrung. Mehr Details über unseren Investmentansatz finden Sie in unserem Whitepaper oder einem der zahlreichen Bücher von Gerd Kommer.
Falls wir Ihr Interesse an einer Stiftungsgründung geweckt haben, freuen wir uns, ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch mit Ihnen zu führen, um Ihre individuellen Bedürfnisse und Vorstellungen zu besprechen.
Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr
Die geeignete Stiftungsvariante hängt davon ab, ob der Schwerpunkt auf Vermögensschutz und Nachfolgeplanung oder auf philanthropischen Zielen liegt.
Eine deutsche Familienstiftung eignet sich besonders, wenn der Schutz vor zivilrechtlichen Risiken (unternehmerische Haftungsrisiken, Güterstandausgleichsrisiken und Pflichtteilsrisiken) und die generationenübergreifende Regelung der eigenen Nachfolge im Vordergrund stehen.
Eine liechtensteinische Familienstiftung bietet darüber hinaus einen erweiterten Schutz vor politischen und steuerlichen Risiken in Deutschland. Außerdem entfällt die Erbersatzsteuer, die bei deutschen Familienstiftungen alle 30 Jahre erhoben wird und zu einer signifikanten Minderung des Stiftungsvermögens führt.
Eine gemeinnützige Stiftung ist das geeignete Instrument, wenn gesellschaftliches Engagement langfristig verankert und mit steuerlichen Vorteilen verbunden werden soll.
In der Praxis empfiehlt sich eine individuelle Analyse der familiären, beruflichen bzw. unternehmerischen und finanziellen Ausgangssituation sowie der Ziele und Prioritäten des angehenden Stifters. Nur so kann eine fundierte Entscheidungsgrundlage geschaffen werden, ob und ggf. welche Stiftungsvariante sinnvoll ist.
Beide Stiftungsvarianten bieten vielfältige Vorteile. Sei es
Bei den Punkten 1 bis 4 sind die Vorteile bei einer liechtensteinischen Familienstiftung ausgeprägter. Hinzu kommt beim Standort Liechtenstein der Schutz vor Steuererhöhungen und politischen Risiken in Deutschland, den eine deutsche Familienstiftung – das liegt in der Natur der Sache – nicht bieten kann. Sie eignet sich daher besonders für Stifter, die die Eigentümerstruktur des Familienvermögens über Ländergrenzen hinweg sinnvoll diversifizieren möchten.
Die erforderlichen Mindestvermögen und möglichen Errichtungskosten unterscheiden sich je nach Stiftungsvariante und sollen sicherstellen, dass die Stiftung ihre Zwecke dauerhaft und professionell verfolgen kann.
Für eine deutsche Familienstiftung liegt das empfohlene Mindestanlagevolumen bei etwa 500.000 Euro, die Errichtungskosten beginnen ab 11.000 Euro brutto.
Eine liechtensteinische Familienstiftung erfordert in der Regel ein Mindestanlagevolumen ab etwa 1,5 Mio. Euro bei Errichtungskosten ab 7.500 CHF brutto.
Auch für eine deutsche gemeinnützige Stiftung wird ein Mindestanlagevolumen von etwa 500.000 Euro empfohlen, die Errichtungskosten beginnen ab 13.500 Euro brutto.
Das jeweils veranschlagte Mindestvermögen dient dazu, eine nachhaltige Vermögensbewirtschaftung und eine dauerhaft funktionsfähige Stiftungsstruktur sicherzustellen.