Unsere Vergütung und die damit verbundenen Kosten unserer Vermögensverwaltung sind so gestaltet, dass es nicht zu schädlichen Interessenkonflikten kommen kann, wie sie leider bei vielen Banken die Norm sind. Das heißt, wir verwenden keine hauseigenen Produkte und akzeptieren keinerlei Provisionen, Kommissionen oder “Kickbacks“ von Finanzproduktherstellern. Wir berechnen auch keine Performance Fees (gewinnabhängige Gebühren), weil sie für die Mandanten langfristig teuer sind, die Rendite schmälern und risikoerhöhende Fehlanreize für den Verwalter setzen. Dieser Fokus auf geringere Gebühren ist entscheidend, da sich die Kosten der Vermögensverwaltung langfristig signifikant auf das Endvermögen und die Nettorendite des Anlegers auswirken.
Unsere Vergütungsform ist einfach. Sie erfolgt in Form einer “Assets-under-Management-Fee”, also einer vierteljährlichen Service-Gebühr in Abhängigkeit vom verwalteten Vermögen in Ihrem Portfolio. Wir quotieren unsere Vergütung nicht ohne Mehrwertsteuer, wie es der manipulative und kundenunfreundliche Usus in der Finanzbranche ist, sondern einschließlich Mehrwertsteuer. Die Höhe der anfallenden Gebühren ist somit stets transparent.
Wir betreuen Mandanten ab einem Anlagevolumen von einer Million Euro und ab einer Assets-under-Management-Fee von 0,900% (inkl. MwSt.) per annum. Diese Gebühr sinkt prozentual mit der Höhe des Investmentvolumens (Rabattstaffel) und fällt bei sehr großen Vermögen auf nur noch 0,341% (inkl. MwSt.). Siehe hierzu die Tabelle weiter unten auf dieser Seite. Die Verwaltung Ihres Vermögens erfolgt stets nach einer klaren Anlagestrategie.
Nachfolgend handelt es sich um eine unverbindliche Gebühren-Indikation. Die prozentualen Gebühren in der nachfolgenden Tabelle beziehen sich auf das von uns verwaltete Vermögen. Sie sind als eine jährliche Gebühr (per annum) ausgedrückt. Ein Viertel dieser prozentualen Gebühr wird jeweils am Ende eines Kalenderquartals in Rechnung gestellt.
Die Werte in den Spalten „AUM-Fee p. a. kumulativ (inkl. MwSt.)“ und „AUM-Fee p. a. kumulativ (exkl. MwSt.)“ sind kaufmännisch gerundet und ergeben sich aus der Fee in Bezug auf die einzelnen Tranchen.
Schließen mehrere Mitglieder einer Familie ein Mandat bei uns ab, addieren wir die separaten Depotvolumina im Kontext der Abrechnung über unsere Rabattstaffel (AUM-Fee-Tabelle) zusammen, woraus sich für alle Familienmitglieder ein vorteilhafter Rabatteffekt auf die Kosten der Vermögensverwaltung ergibt.
Abkürzungen: “AUM” = Assets under Management = das von uns verwaltete Vermögen; Fee = Gebühr
Die Mindestanlagesumme beträgt aktuell eine Million Euro.
Bei Vergleichen mit der Vergütung von Banken und unabhängigen Vermögensverwaltern bitte beachten, dass diese fast ausnahmslos exklusive Mehrwertsteuer quotieren, um billiger zu erscheinen als sie tatsächlich sind. Ferner fallen bei diesen Dienstleistern häufig weitere, für Kunden oftmals schwer erkennbare Gebührenkomponenten an, so dass die tatsächlichen Gesamtkosten (All-in-Kosten) höher sind als die vom Anleger erkannten Kosten. Beispiele für weitere Kosten der Vermögensverwaltung sind: Performance Fees, höhere laufende Produktkosten (teilweise mit Rückvergütungen), höhere Transaktionskosten oder Depotgebühren. Eine von außen besonders schwer zu erkennende Kostenbelastung resultiert aus den so genannten Geld-Brief-Spannen, die in Euro gerechnet dann hoch sind, wenn viel hin und her getradet wird. Das geschieht bei unserer Vermögensverwaltung nicht, da unsere Anlageentscheidungen auf einer langfristigen Anlagestrategie beruhen.
Steuern sind letztlich auch Kosten. Wir reduzieren die effektive Steuerbelastung in unseren Mandantendepots durch einen systematischen Buy-and-Hold-Ansatz (siehe Erläuterung hier) und, vor allem im Aktienbereich, durch einen Fokus auf Investmentfonds (ETFs) mit rechtlichem Sitz in Irland, woraus die Quellensteuerbelastung auf Dividenden gesenkt werden kann.
Nein. Gerd Kommer Invest akzeptiert keinerlei Provisionen, Kommissionen oder Rückvergütungen von Produktanbietern.
Wir verwenden keine hauseigenen Produkte und werden ausschließlich über eine Assets-under-Management-Gebühr (AuM-Fee) direkt von unseren Mandanten vergütet. Dieses Vergütungsmodell vermeidet Interessenkonflikte und stellt sicher, dass Anlageentscheidungen ausschließlich im Interesse der Mandanten getroffen werden.
Ja. Die Verwaltungsgebühr folgt einer degressiven Rabattstaffel.
Sie beginnt bei 0,900% p.a. (inkl. MwSt.) für ein Anlagevolumen von 1 Million Euro und sinkt mit zunehmendem Vermögen – bei sehr großen Volumina bis auf etwa 0,341%. Familienmitglieder können ihre Depots für die Gebührenberechnung zusammenlegen. Durch dieses gebündelte Volumen profitieren alle Beteiligten schneller von niedrigeren Gebührensätzen.
Gerd Kommer Invest verzichtet bewusst auf erfolgsabhängige Vergütungen, da Performance Fees langfristig häufig zu höheren Gesamtkosten führen und problematische Anreize setzen können. Solche Gebühren motivieren Vermögensverwalter mitunter dazu, unnötige Risiken einzugehen, um kurzfristige Erfolge zu erzielen.
Stattdessen zahlen Mandanten bei uns ausschließlich eine transparente Assets-under-Management-Fee (AuM-Fee) ab 0,3% p. a. Dadurch bleiben die Kosten planbar, nachvollziehbar und fair.