Zusammen mit unseren Partnern (Rechtsanwälten und Steuerberatern) unterstützen wir vermögende Familien, die die Errichtung einer Stiftung in Erwägung ziehen. Im ersten Schritt evaluieren wir mit potenziellen Stiftern, ob im individuellen Fall eine Stiftung das geeignete Instrument ist, um die gewünschten Ziele zu erreichen. Ist dem so, erörtern wir mit unseren Mandanten und unserem Expertennetzwerk, ob eine gemeinnützige Stiftung oder eine Familienstiftung errichtet werden soll und welcher Stiftungsstandort – Deutschland oder Liechtenstein – zu bevorzugen ist.
Ferner sind wir vermögensverwaltend für bereits bestehende Stiftungen tätig. Derzeit betreuen wir über zwei Dutzend Stiftungen in Liechtenstein und Deutschland.
Der übergeordnete Zweck einer Familienstiftung, also einer privatnützigen Stiftung, ist die wirtschaftliche Versorgung des Stifters und seiner Familie sowie der nachfolgenden Generationen und – wenn der Stifter das möchte – auch die Verfolgung philanthropischer Zwecke. Diese Versorgungsziele werden bei einer Familienstiftung mit Vermögensschutzvorteilen (Asset Protection) verknüpft, die mit anderen rechtlichen und steuerlichen Gestaltungen so nicht erreichbar sind.
Eine Familienstiftung könnte man als ein „institutionalisiertes Familienmitglied mit ewiger Treueverpflichtung“ bezeichnen – eine Treueverpflichtung, die in gleicher Weise, mit gleicher Verlässlichkeit, gleicher Sorgfalt und Präzision sowie gleicher Dauer (auch über mehrere Generationen hinweg) von einer natürlichen Person, selbst dem eigenen Ehepartner, einem Geschwister oder dem engsten Freund, niemals geleistet werden könnte.
Deutsche und liechtensteinische Familienstiftungen unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht. Welche der beiden privatnützigen Stiftungsvarianten für einen Stifter besser geeignet ist, hängt von den individuellen Zielen und auch weltanschaulichen Präferenzen ab. Nachfolgend benennen wir in aller Kürze die zentralen Vorteile, welche in beiden Jurisdiktionen mit der Errichtung einer Familienstiftung in jeweils unterschiedlicher Tragweite erreicht werden können:
Darüber hinaus bieten liechtensteinische Familienstiftungen zusätzlich die nachfolgenden Vorteile:
Diese Vorteile im Bereich Asset Protection und Senkung der langfristigen Steuerbelastung durch liechtensteinische Familienstiftungen wirken am stärksten in Bezug auf liquides Vermögen, in geringerem (jedoch weiterhin nennenswerten) Umfang auch für illiquide Vermögenswerte wie Immobilien oder Unternehmensanteile.
Die Errichtung von deutschen Stiftungen (privatnützig und gemeinnützig) ist gemeinsam mit unseren Stiftungspartnern ab einem liquiden Stiftungsvermögen von 500.000 Euro möglich. (Für Nicht-Stiftungen gilt bei der Gerd Kommer Invest GmbH ein Minimum-Ticket von einer Million Euro).
Liechtensteinische Stiftungen müssen aus verschiedenen Gründen vor Ort in Liechtenstein geführt und administriert werden; aufgrund des damit verbundenen Aufwands im Austausch mit Familienmitgliedern und Finanzbehörden in Deutschland sollte das liquide Stiftungsvermögen aus Wirtschaftlichkeitsgründen einen Betrag von rund 1,5 Millionen Euro nicht unterschreiten, sofern eine ganzheitliche Betreuung unter Berücksichtigung sämtlicher zivil- und steuerrechtlicher Aspekte in Deutschland und Liechtenstein gewünscht ist. Bei der Gerd Kommer Invest GmbH und ihrem liechtensteinischen Partner-Unternehmen gilt aktuell aus Kapazitätsgründen eine Untergrenze von drei Millionen Euro für das liquide Stiftungsvermögen.
Neben der Familienstiftung besteht auch die Möglichkeit, eine gemeinnützige Stiftung zu errichten, um damit beispielsweise die folgenden Ziele zu erreichen:
Sofern für eine Stiftung grundsätzlich der Status der Gemeinnützigkeit angestrebt wird, dürfte für in Deutschland ansässige Stifter im Normalfall eine deutsche gemeinnützige Stiftung einer liechtensteinischen Stiftung vorzuziehen sein. Eine deutsche gemeinnützige Stiftung ist ohnehin steuerbefreit. Ferner wird sie qua Gemeinnützigkeit keinem oder nur geringem deutschem politischen Risiko ausgesetzt sein. Drittens sind deutsche Stiftungen für eine gegebene Vermögensgröße etwas günstiger zu betreiben als liechtensteinische. Viertens wird sich der Geschäftssitz in Deutschland befinden.
Mit Verantwortlichen bereits errichteter Stiftungen prüfen wir, welche konkreten Anforderungen bzgl. der Vermögensanlage bestehen und zeigen auf, welche Vorteile sich durch eine Zusammenarbeit mit uns bei der Vermögensverwaltung realisieren lassen.
Neben der Verwaltung des Stiftungsvermögens stehen wir den Mitgliedern der Stiftungsorgane als Sparring-Partner bei sämtlichen finanziellen Fragestellungen zur Seite.
Senden Sie bei Interesse an einem Austausch gerne eine E-Mail mit Ihren konkreten Herausforderungen an mail@gerd-kommer-invest.de. Je mehr Informationen Sie uns bereits im Vorfeld zukommen lassen, desto gezielter können wir auf Ihr Anliegen eingehen. Selbstverständlich behandeln wir Ihre Nachricht streng vertraulich.
Alternativ können Sie kurzfristig auch telefonisch einen Termin unter der +49 (0) 89 1250 1123 10 vereinbaren.
Für ein erstes unverbindliches Gespräch stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.
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