Hinweis: Wir haben die drei Websites von GKG, GKC und GKI zu einer einzigen zusammengeführt.
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Stiftungen

Beratung und Vermögens­verwaltung für angehende Stifter und bestehende Familienstiftungen

Zusammen mit unseren Partnern begleiten und unterstützen wir vermögende Familien aus Deutschland, die die Gründung einer Familienstiftung in Liechtenstein in Erwägung ziehen. Ferner sind wir vermögensverwalterisch für bereits bestehende Familienstiftungen tätig.

Unsere Partner sind die Vermögensschutz AG (Schweiz, grenzüberschreitende steuerliche und rechtliche Stiftungsstrukturierung), die Vermögensschutz Gierhake AG (Liechtenstein, Stiftungsmanagement vor Ort) und die EFG Bank von Ernst (Liechtenstein, Depotbank).

Was sind gute Gründe für die Errichtung einer Familienstiftung in Liechtenstein?

Mit einer privatnützigen Familienstiftung in Liechtenstein lassen sich folgende Zielen erreichen:

  • Schutz des Familienvermögens vor vielfältigen zivilrechtlichen Risiken (Unternehmerische Haftungsrisiken, Ehescheidungen, ungeregelte Vermögensnachfolge).
  • Schutz vor politischen Risiken, die in Deutschland entstehen können, z.B. aufgrund der Rolle und der Verpflichtungen Deutschlands im Eurowährungssystem.
  • Erhöhung der „Geomobilität“ der Familie, das heißt Erhalt der Freiheit der Familienmitglieder zum Wegzug und/oder zur Begründung von Wohnsitzen in aller Welt, auch unabhängig von bestehenden steuerlichen und rechtlichen Restriktionen.
  • Senkung der Belastung des Familienvermögens auf dem Gebiet der in Deutschland existierenden laufenden Besteuerung (Ertragssteuern).
  • Senkung der langfristigen Belastung auf dem Feld der existierenden Schenkungs- und Erbschaftsteuern in Deutschland.
  • Schutz des Vermögens vor deutschen Steuererhöhungsrisiken, beispielsweise in Bezug auf Erbschaft- und Vermögensteuern.
  • Beitrag zur Bewahrung des Familienfriedens über Generationen hinweg und Förderung des Familienzusammenhaltes, insbesondere für den Fall, dass Ehegatten, Kinder oder Enkel mit der Verwaltung und Bewahrung großer Erbschaften überfordert wären.
  • Erhöhung des gestalterischen Einflusses des Stifters auf die generationenübergreifende Vermögensbewahrung und -nutzung. Erweiterung der Möglichkeiten, die ein Testament bietet.
  • Bewahrung des Familienvermögens vor Zersplitterung über Generationen hinweg.
  • Administrative Entlastung der Familie von Arbeit und Verantwortung für die Bewirtschaftung des Familienvermögens, insbesondere in der Zeit nach dem Ableben des Stifters.

Der übergeordnete allgemeine Zweck einer liechtensteinischen Familienstiftung ist die wirtschaftliche Versorgung des Stifters, seiner jetzt lebenden Familie, der folgenden Generationen und eventuell – wenn der Stifter das möchte – die Verfolgung philanthropischer Zwecke. Diese Versorgungsziele werden mit Vermögensschutzvorteilen verknüpft, die mit anderen Gestaltungen so vermutlich nicht erreichbar sind.

Eine gelungene Metapher für den Sinn und Zweck einer liechtensteinischen Familienstiftung ist ein „institutionalisiertes Familienmitglied mit ewiger Treueverpflichtung“. Eine Treueverpflichtung, die in gleicher Weise, mit gleicher Sicherheit und gleicher Dauer von einer natürlichen Person niemals geleistet werden kann.

Eine liechtensteinische Familienstiftung unterscheidet sich von einer deutschen Familienstiftung in vielerlei Hinsicht. Wir glauben, dass sich die wichtigsten Ziele, die vermögende Familien mit einer Stiftung anstreben, mit einer Liechtensteiner Stiftung besser und effektiver erreichen lassen.

In dem Buch „Souverän Vermögen schützen: Wie sich Vermögende gegen Risiken absichern – ein praktischer Asset-Protection-Ratgeber“ (Campus Verlag 2021, 408 Seiten) haben Dr. Gerd Kommer und Prof. Dr. Olaf Gierhake in umfassender Weise Instrumente des Vermögensschutzes dargestellt. Eine Schlüsselrolle spielt dabei das in dem Buch detailliert beschriebene Instrument der liechtensteinischen Familienstiftung. (Prof. Gierhake ist Gründer und Verwaltungsrat der oben erwähnten Vermögensschutz AG, Schweiz und der Vermögensschutz Gierhake AG, Liechtenstein.)

Liechtensteinische Stiftungen müssen aus verschiedenen Gründen vor Ort in Liechtenstein geführt und administriert werden; aufgrund des damit verbundenen Aufwands auch im Austausch mit Familienmitgliedern, Vermögenswerten und Finanzbehörden in Deutschland sollte das liquide Stiftungsvermögen aus Wirtschaftlichkeitsgründen einen Betrag von EUR 3 Mio. nicht unterschreiten.

Sie möchten uns kennenlernen?

Für ein erstes unverbindliches Gespräch stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.

Gemeinsam mit potenziellen Stiftern prüfen wir, ob eine liechtensteinische Stiftung eine sinnvolle Lösung für Ihre Herausforderungen darstellt.

Mit Verantwortlichen bereits gegründeter Stiftungen prüfen wir, welche konkreten Anforderungen bzgl. der Vermögensanlage bestehen und zeigen auf, welche Vorteile sich durch eine Zusammenarbeit mit uns im Asset Management realisieren lassen.

Senden Sie bei Interesse an einem Austausch gerne eine E-Mail mit Ihren konkreten Herausforderungen an mail@gerd-kommer-invest.de. Je mehr Informationen Sie uns bereits im Vorfeld zukommen lassen, desto gezielter können wir auf Ihr Anliegen eingehen. Selbstverständlich behandeln wir Ihre Nachricht streng vertraulich.

Alternativ können Sie kurzfristig auch telefonisch einen Termin unter der +49 (0) 89 1250 1123 10 vereinbaren.

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