Zusammen mit unseren Partnern begleiten und unterstützen wir vermögende Familien aus Deutschland, die die Gründung einer Familienstiftung in Liechtenstein in Erwägung ziehen. Ferner sind wir vermögensverwalterisch für bereits bestehende Familienstiftungen tätig.
Unsere Partner sind die Vermögensschutz AG (Schweiz, grenzüberschreitende steuerliche und rechtliche Stiftungsstrukturierung), die Vermögensschutz Gierhake AG (Liechtenstein, Stiftungsmanagement vor Ort) und die EFG Bank von Ernst (Liechtenstein, Depotbank).
Mit einer privatnützigen Familienstiftung in Liechtenstein lassen sich folgende Zielen erreichen:
Der übergeordnete allgemeine Zweck einer liechtensteinischen Familienstiftung ist die wirtschaftliche Versorgung des Stifters, seiner jetzt lebenden Familie, der folgenden Generationen und eventuell – wenn der Stifter das möchte – die Verfolgung philanthropischer Zwecke. Diese Versorgungsziele werden mit Vermögensschutzvorteilen verknüpft, die mit anderen Gestaltungen so vermutlich nicht erreichbar sind.
Eine gelungene Metapher für den Sinn und Zweck einer liechtensteinischen Familienstiftung ist ein „institutionalisiertes Familienmitglied mit ewiger Treueverpflichtung“. Eine Treueverpflichtung, die in gleicher Weise, mit gleicher Sicherheit und gleicher Dauer von einer natürlichen Person niemals geleistet werden kann.
Eine liechtensteinische Familienstiftung unterscheidet sich von einer deutschen Familienstiftung in vielerlei Hinsicht. Wir glauben, dass sich die wichtigsten Ziele, die vermögende Familien mit einer Stiftung anstreben, mit einer Liechtensteiner Stiftung besser und effektiver erreichen lassen.
In dem Buch „Souverän Vermögen schützen: Wie sich Vermögende gegen Risiken absichern – ein praktischer Asset-Protection-Ratgeber“ (Campus Verlag 2021, 408 Seiten) haben Dr. Gerd Kommer und Prof. Dr. Olaf Gierhake in umfassender Weise Instrumente des Vermögensschutzes dargestellt. Eine Schlüsselrolle spielt dabei das in dem Buch detailliert beschriebene Instrument der liechtensteinischen Familienstiftung. (Prof. Gierhake ist Gründer und Verwaltungsrat der oben erwähnten Vermögensschutz AG, Schweiz und der Vermögensschutz Gierhake AG, Liechtenstein.)
Liechtensteinische Stiftungen müssen aus verschiedenen Gründen vor Ort in Liechtenstein geführt und administriert werden; aufgrund des damit verbundenen Aufwands auch im Austausch mit Familienmitgliedern, Vermögenswerten und Finanzbehörden in Deutschland sollte das liquide Stiftungsvermögen aus Wirtschaftlichkeitsgründen einen Betrag von EUR 3 Mio. nicht unterschreiten.
Für ein erstes unverbindliches Gespräch stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.
Gemeinsam mit potenziellen Stiftern prüfen wir, ob eine liechtensteinische Stiftung eine sinnvolle Lösung für Ihre Herausforderungen darstellt.
Mit Verantwortlichen bereits gegründeter Stiftungen prüfen wir, welche konkreten Anforderungen bzgl. der Vermögensanlage bestehen und zeigen auf, welche Vorteile sich durch eine Zusammenarbeit mit uns im Asset Management realisieren lassen.
Senden Sie bei Interesse an einem Austausch gerne eine E-Mail mit Ihren konkreten Herausforderungen an mail@gerd-kommer-invest.de. Je mehr Informationen Sie uns bereits im Vorfeld zukommen lassen, desto gezielter können wir auf Ihr Anliegen eingehen. Selbstverständlich behandeln wir Ihre Nachricht streng vertraulich.
Alternativ können Sie kurzfristig auch telefonisch einen Termin unter der +49 (0) 89 1250 1123 10 vereinbaren.
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